Unterschwellenvergabeverordnung (UVGO)

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Einführung in mehrstufige Verfahren mit DTVP

Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Was regelt die UVgO?
Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte, soweit keine besonderen Vorschriften (z.B. VOB oder Sektorenverordnung) greifen. Sie bildet das zentrale Regelwerk für Vergaben im Unterschwellenbereich. Die UVgO verfolgt die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Transparenz, Wettbewerbsförderung und Gleichbehandlung.

Geltungsbereich der UVgO
Die UVgO gilt für alle öffentlichen Auftraggeber des Bundes sowie – je nach Landesrecht – auch für Landes- und Kommunalverwaltungen. Sie kommt zur Anwendung bei der Vergabe von:

  • Lieferleistungen (z. B. Beschaffung von Geräten, Verbrauchsmaterialien)
  • Dienstleistungen (z. B. Beratungs-, Wartungs- oder Reinigungsleistungen)

Nicht erfasst sind Bauleistungen – diese unterliegen weiterhin der VOB/A.

Struktur und Inhalte der UVgO
Die UVgO ist in einzelne Abschnitte gegliedert, die u. a. folgende Bereiche regeln:

  • Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens
  • Wahl der Verfahrensart (z. B. öffentliche oder beschränkte Ausschreibung, Verhandlungsvergabe)
  • Anforderungen an Leistungsbeschreibung und Eignungsprüfung
  • Zuschlagskriterien und Wertung
  • Dokumentations- und Informationspflichten

Besonderer Fokus liegt auf der elektronischen Kommunikation, der mittelstandsfreundlichen Losvergabe sowie der Nachhaltigkeit und Innovationsförderung.

Ablauf eines Vergabeverfahrens nach UVgO
Ein typisches Vergabeverfahren unter der UVgO umfasst:

  1. Bedarfsfeststellung
  2. Auftragswertschätzung und Wahl der Verfahrensart
  3. Erstellung der Vergabeunterlagen
  4. Veröffentlichung der Ausschreibung oder Auswahl geeigneter Bieter
  5. Angebotsabgabe, -öffnung und -prüfung
  6. Wertung der Angebote anhand zuvor definierter Zuschlagskriterien
  7. Zuschlagserteilung an das wirtschaftlichste Angebot
  8. Vergabedokumentation und Information nicht berücksichtigter Bieter

Ziele und Bedeutung der UVgO
Die UVgO stärkt den fairen Wettbewerb im öffentlichen Auftragswesen, sichert einen sparsamen und effizienten Einsatz öffentlicher Mittel und ermöglicht insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Aufträgen. Durch die detaillierten Verfahrensvorgaben wird gleichzeitig die Rechtssicherheit für Auftraggeber und Bieter erhöht.

 

 

Der vorliegende Text wurde unter Verwendung von ChatGPT erstellt und inhaltlich durch Herrn Lars Wiedemann, Geschäftsführer der ABST MV e.V., geprüft. Es handelt sich hierbei nicht um einen zitierfähigen Kommentar im juristischen Sinne. Eine rechtliche Verbindlichkeit oder Haftung – insbesondere für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität – wird ausgeschlossen.

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