Vergabevermerk

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Ausschreiben mit dem Deutschen Vergabeportal nach SektVO

Der sog. Vergabevermerk soll die erforderliche Verfahrenstransparenz gewährleisten. In ihm muss die Vergabestelle die einzelnen Stufen des Verfahrens von Beginn an dokumentieren und die getroffenen Maßnahmen, Feststellungen und Entscheidungen sowie deren Begründung nachvollziehbar festhalten (vgl. § 43 Abs. 1 VSVgV, § 8 Abs. 1 VGV). Die Mindestanforderungen an die Dokumentation sind in § 8 Abs. 2 VgV und § 43 Abs. 2 VSVgV normiert und umfassen unter anderem den Namen und die Anschrift des öffentlichen Auftraggebers sowie Gegenstand und Wert des Auftrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems, die Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für ihre Auswahl.

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Ausschreiben mit dem Deutschen Vergabeportal nach SektVO

Im Rahmen des 1,5-stündigen Webinars zeigen unsere Produktberater Ihnen die wesentlichen Funktionen anhand der Durchführung einer Ausschreibung nach SektVO mit Hilfe des Deutschen Vergabeportals.

online | Di. 23.09.2025 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind

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