Vergabevermerk

Beschaffung und E-Vergabe für Sektorenauftraggeber
DTVP-Fachforum für Sektorenauftraggeber am 12.05.2026

Der sog. Vergabevermerk soll die erforderliche Verfahrenstransparenz gewährleisten. In ihm muss die Vergabestelle die einzelnen Stufen des Verfahrens von Beginn an dokumentieren und die getroffenen Maßnahmen, Feststellungen und Entscheidungen sowie deren Begründung nachvollziehbar festhalten (vgl. § 43 Abs. 1 VSVgV, § 8 Abs. 1 VGV). Die Mindestanforderungen an die Dokumentation sind in § 8 Abs. 2 VgV und § 43 Abs. 2 VSVgV normiert und umfassen unter anderem den Namen und die Anschrift des öffentlichen Auftraggebers sowie Gegenstand und Wert des Auftrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems, die Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für ihre Auswahl.

Beschaffung und E-Vergabe für Sektorenauftraggeber
DTVP-Fachforum für Sektorenauftraggeber am 12.05.2026

Das Sektorenauftraggeberforum 2026 bietet eine Bühne für fundierte rechtliche Einordnung, praxisnahe Anwendung und echten Austausch unter Fachkollegen.

Hannover-Lehrte | Di. 12.05.2026 | 08:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter und Führungskräfte, die in Sektoren mit besonderer Vergabepflicht tätig sind, wie Energieversorger, Verkehrsunternehmen, Wasserwirtschaft und Postdienstleister.

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