Vergabevermerk

Für alle, die das DTVP bisher nicht als Kunden nutzen und es mit den wichtigsten Funktionen kennenlernen möchten.
E-Vergabe mit DTVP – Einfach. Schnell. Sicher.

Der sog. Vergabevermerk soll die erforderliche Verfahrenstransparenz gewährleisten. In ihm muss die Vergabestelle die einzelnen Stufen des Verfahrens von Beginn an dokumentieren und die getroffenen Maßnahmen, Feststellungen und Entscheidungen sowie deren Begründung nachvollziehbar festhalten (vgl. § 43 Abs. 1 VSVgV, § 8 Abs. 1 VGV). Die Mindestanforderungen an die Dokumentation sind in § 8 Abs. 2 VgV und § 43 Abs. 2 VSVgV normiert und umfassen unter anderem den Namen und die Anschrift des öffentlichen Auftraggebers sowie Gegenstand und Wert des Auftrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems, die Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für ihre Auswahl.

Für alle, die das DTVP bisher nicht als Kunden nutzen und es mit den wichtigsten Funktionen kennenlernen möchten.
E-Vergabe mit DTVP – Einfach. Schnell. Sicher.

In diesem Webinar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick darüber, wie die E-Vergabe mit DTVP funktioniert und welchen konkreten Mehrwert die Lösung für Ihre tägliche Arbeit bietet.

online | Di. 13.01.2026 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen

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