Vergabevermerk

Vergaberecht im Gesundheitswesen: Rechtssichere Beschaffung
DTVP- Fachforum für das Gesundheitswesen am 26.03.2025

Der sog. Vergabevermerk soll die erforderliche Verfahrenstransparenz gewährleisten. In ihm muss die Vergabestelle die einzelnen Stufen des Verfahrens von Beginn an dokumentieren und die getroffenen Maßnahmen, Feststellungen und Entscheidungen sowie deren Begründung nachvollziehbar festhalten (vgl. § 43 Abs. 1 VSVgV, § 8 Abs. 1 VGV). Die Mindestanforderungen an die Dokumentation sind in § 8 Abs. 2 VgV und § 43 Abs. 2 VSVgV normiert und umfassen unter anderem den Namen und die Anschrift des öffentlichen Auftraggebers sowie Gegenstand und Wert des Auftrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems, die Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für ihre Auswahl.

Vergaberecht im Gesundheitswesen: Rechtssichere Beschaffung
DTVP- Fachforum für das Gesundheitswesen am 26.03.2025

Diese Fachveranstaltung bietet eine exzellente Möglichkeit, rechtliche Grundlagen und praxisnahe Lösungen für die speziellen Herausforderungen des Vergaberechts im Gesundheitswesen zu erlangen.

Heidelberg | Mi. 26.03.2025 | 08:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Die Veranstaltung richtet sich an Vergabeverantwortliche, Einkäufer, Juristen und Führungskräfte im Gesundheitswesen, die an der Planung und Durchführung von Beschaffungen beteiligt sind..

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