Vergabevermerk

Erfolgreiche Auftragssuche einfach erklärt
Öffentliche Aufträge finden im Deutschen Vergabeportal

Der sog. Vergabevermerk soll die erforderliche Verfahrenstransparenz gewährleisten. In ihm muss die Vergabestelle die einzelnen Stufen des Verfahrens von Beginn an dokumentieren und die getroffenen Maßnahmen, Feststellungen und Entscheidungen sowie deren Begründung nachvollziehbar festhalten (vgl. § 43 Abs. 1 VSVgV, § 8 Abs. 1 VGV). Die Mindestanforderungen an die Dokumentation sind in § 8 Abs. 2 VgV und § 43 Abs. 2 VSVgV normiert und umfassen unter anderem den Namen und die Anschrift des öffentlichen Auftraggebers sowie Gegenstand und Wert des Auftrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems, die Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für ihre Auswahl.

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Öffentliche Aufträge finden im Deutschen Vergabeportal

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online | Fr. 11.07.2025 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • alle Unternehmen, die öffentliche Aufträge suchen und sich über die Möglichkeiten des Deutschen Vergabeportals informieren möchten.

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