Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVGV)

Ideal für Vergabestellen, die auch bei kleineren Beschaffungen nicht auf Struktur und Nachvollziehbarkeit verzichten möchten.
Direktaufträge und nichtförmliche Verfahren mit DTVP

Die Vergabeverordnung für Aufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, welche die Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit  regelt. Werden Bauaufträge ausgeschrieben, regelt die VSVgV nur das Nötigste; das eigentliche „Vergabehandbuch“ ist in Abschnitt drei der VOB/A zu finden.

Ideal für Vergabestellen, die auch bei kleineren Beschaffungen nicht auf Struktur und Nachvollziehbarkeit verzichten möchten.
Direktaufträge und nichtförmliche Verfahren mit DTVP

In diesem Webinar zeigen wir Ihnen, wie Sie nichtförmliche Verfahren und Direktaufträge mit dem DTVP praxisnah und ohne großen Aufwand abbilden können.

online | Mi. 02.09.2026 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

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