Vergabeverordnung (VgV)
Die VgV ist eine Rechtsverordnung. Ihr Anwendungsbereich umfasst die Vergabe von sämtlichen öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte, die nicht der SektVO, der VSVgV und der KonzVgV unterfallen (vgl. Anwendungsbereich § 1 VgV). Für Bauaufträge verweist sie zudem auf die VOB/A, 2. Abschnitt. Was vormals in der VOL/A, 2. Abschnitt und der VOF geregelt war, ist durch die Vergaberechtsreform 2016 weitestgehend in die VgV übertragen worden.