Vergabeverordnung (VgV)

Die VgV ist eine Rechtsverordnung. Ihr Anwendungsbereich umfasst die Vergabe von sämtlichen öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte, die nicht der SektVO, der VSVgV und der KonzVgV unterfallen (vgl. Anwendungsbereich § 1 VgV). Für Bauaufträge verweist sie zudem auf die VOB/A, 2. Abschnitt. Was vormals in der VOL/A, 2. Abschnitt und der VOF geregelt war, ist durch die Vergaberechtsreform 2016 weitestgehend in die VgV übertragen worden.

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Einführung in unterschwellige Verfahren mit DTVP (VOB/A & UVgO)

In diesem kostenfreien Webinar demonstriert Ihnen unser Produktberater, wie eine schnelle, einfache und sichere Umsetzung der E-Vergabe für öffentliche Auftraggeber mit Hilfe des Deutschen Vergabeportals funktioniert.

online | Do. 02.10.2025 |

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