Verspätet eingegangene Angebote
Alle innerhalb der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangenen Angebote werden im so genannten Eröffnungstermin vom Auftraggeber geöffnet. Mit dem Eröffnungstermin endet grundsätzlich die Angebotsfrist. Gehen Angebote erst nach Öffnung des ersten Angebotes beim Auftraggeber ein, so sind sie verspätet. Verspätet beim Auftraggeber eingegangene Angebote sind vom weiteren Vergabeverfahren zwingend auszuschließen. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann ein verspätet eingereichtes Angebot im Vergabeverfahren berücksichtigt werden, wenn der Bieter nachweislich die Verspätung nicht zu vertreten hat.