Vertragsbedingungen
Grundsätzlich gelten bei öffentlichen Aufträgen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) bzw. für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Die Regelungen der VOB/B und VOL/B müssen grundsätzlich unverändert in den Vertrag übernommen werden. Der Auftraggeber kann die Regelungen der VOB/B und der VOL/B durch zusätzliche Vertragsbedingungen ergänzen, die ebenfalls standardisierte Vertragsregeln enthalten. Ergänzende Vertragsbedingungen können hinzutreten, diese gelten für eine Gruppe gleichgelagerter Einzelfälle, zum Beispiel für die Erfordernisse eines (Teil-)Bereichs beim Auftraggeber oder für ein bestimmtes Großprojekt. Die Besonderen Vertragsbedingungen regeln dagegen die Erfordernisse des jeweiligen Einzelfalls.