Vertragsbedingungen

Leitfaden Vergaberecht
Formal einwandfreie Angebote abgeben und die Chancen auf den Zuschlag erhöhen

Grundsätzlich gelten bei öffentlichen Aufträgen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) bzw. für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Die Regelungen der VOB/B und VOL/B müssen grundsätzlich unverändert in den Vertrag übernommen werden. Der Auftraggeber kann die Regelungen der VOB/B und der VOL/B durch zusätzliche Vertragsbedingungen ergänzen, die ebenfalls standardisierte Vertragsregeln enthalten. Ergänzende Vertragsbedingungen können hinzutreten, diese gelten für eine Gruppe gleichgelagerter Einzelfälle, zum Beispiel für die Erfordernisse eines (Teil-)Bereichs beim Auftraggeber oder für ein bestimmtes Großprojekt. Die Besonderen Vertragsbedingungen regeln dagegen die Erfordernisse des jeweiligen Einzelfalls.

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Sie möchten sich um öffentliche Aufträge bewerben, aber das Vergaberecht ist Ihnen zu kompliziert? Mit unserem digitalen Leitfaden, der von auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwälten verfasst wurde, erhalten Sie einen Überblick über das Vergaberecht und den typischen Ablauf eines Vergabeverfahrens. So können Sie ein formal einwandfreies Angebot abgeben und Ihre Chancen auf den Zuschlag erhöhen. Deutsches Vergaberecht kompakt, strukturiert und einfach erklärt: Keine Aufträge mehr aufgrund von Rechtsunsicherheiten verfassen.

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