Vertrauensdienstegesetz (VDG)

Leitfaden Vergaberecht
Formal einwandfreie Angebote abgeben und die Chancen auf den Zuschlag erhöhen

Zum 29. Juli 2017 trat das VDG in Kraft. Es ersetzt das Signaturgesetz und die Signaturverordnung. Im neuen VDG wird an einer Unterscheidung zwischen verschiedenen Formen der elektronischen Signatur festgehalten. Neben einfachen und fortgeschrittenen Signaturen gibt es die qualifizierte elektronische Signatur (QES), die als einzige dieser Varianten der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.

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Sie möchten sich um öffentliche Aufträge bewerben, aber das Vergaberecht ist Ihnen zu kompliziert? Mit unserem digitalen Leitfaden, der von auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwälten verfasst wurde, erhalten Sie einen Überblick über das Vergaberecht und den typischen Ablauf eines Vergabeverfahrens. So können Sie ein formal einwandfreies Angebot abgeben und Ihre Chancen auf den Zuschlag erhöhen. Deutsches Vergaberecht kompakt, strukturiert und einfach erklärt: Keine Aufträge mehr aufgrund von Rechtsunsicherheiten verfassen.

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