Vertrauensdienstegesetz (VDG)
Zum 29. Juli 2017 trat das VDG in Kraft. Es ersetzt das Signaturgesetz und die Signaturverordnung. Im neuen VDG wird an einer Unterscheidung zwischen verschiedenen Formen der elektronischen Signatur festgehalten. Neben einfachen und fortgeschrittenen Signaturen gibt es die qualifizierte elektronische Signatur (QES), die als einzige dieser Varianten der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.