Vier-Augen-Prinzip

Die Vergabe von Planungsleistungen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Digitale Konferenz: Vergabe von Planungsleistungen

Im Zusammenhang mit Vergabeverfahren bedeutet das Vier-Augen-Prinzip, dass wichtige Entscheidungen nicht von einer einzelnen Person getroffen werden dürfen. Es findet immer eine Beteiligung oder eine Kontrolle durch zwei Instanzen (Personen, Prüfeinrichtungen) statt. Das Vier-Augen-Prinzip hat insbesondere zum Ziel, das Risiko von Fehlern und Missbrauch bei Vergaben zu reduzieren und das Vergabeverfahren transparent zu machen. Daher darf nur beim Vorliegen von zwingenden Gründen vom Vier-Augen-Prinzip abgewichen werden. Im Vergaberecht ist das Vier-Augen-Prinzip unter anderem im Rahmen der Öffnung der Angebote zu finden. Denn es ist gesetzlich geregelt, dass die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin durchgeführt wird (vgl. § 55 Abs. 2 VgV, § 14 VOB/A, § 14 Abs. 2 VOL/A). Das Vier-Augen-Prinzip ist eine Sonderform des Mehr-Augen-Prinzips und wird auch Vier-Augen-Kontrolle genannt.

Die Vergabe von Planungsleistungen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Digitale Konferenz: Vergabe von Planungsleistungen

Wir stellen Ihnen in diesem Webinar die Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen (Architekten- und Ingenieurleistungen) dar und demonstrieren Ihnen die Abwicklung im Wege eines Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb über das Deutsche Vergabeportal (DTVP).

online | Do. 20.11.2025 | 08:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.
  • Architekten, Ingenieure, Planer
  • Projektsteuerungen

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