Vier-Augen-Prinzip

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Liefer- und Dienstleistungen einfach mit DTVP vergeben (UVgO / VgV)

Im Zusammenhang mit Vergabeverfahren bedeutet das Vier-Augen-Prinzip, dass wichtige Entscheidungen nicht von einer einzelnen Person getroffen werden dürfen. Es findet immer eine Beteiligung oder eine Kontrolle durch zwei Instanzen (Personen, Prüfeinrichtungen) statt. Das Vier-Augen-Prinzip hat insbesondere zum Ziel, das Risiko von Fehlern und Missbrauch bei Vergaben zu reduzieren und das Vergabeverfahren transparent zu machen. Daher darf nur beim Vorliegen von zwingenden Gründen vom Vier-Augen-Prinzip abgewichen werden. Im Vergaberecht ist das Vier-Augen-Prinzip unter anderem im Rahmen der Öffnung der Angebote zu finden. Denn es ist gesetzlich geregelt, dass die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin durchgeführt wird (vgl. § 55 Abs. 2 VgV, § 14 VOB/A, § 14 Abs. 2 VOL/A). Das Vier-Augen-Prinzip ist eine Sonderform des Mehr-Augen-Prinzips und wird auch Vier-Augen-Kontrolle genannt.

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Liefer- und Dienstleistungen einfach mit DTVP vergeben (UVgO / VgV)

Im Rahmen des 1,5-stündigen Webinars zeigen Ihnen unsere Produktberater die wesentlichen Funktionen des Deutschen Vergabeportals anhand der Durchführung einer Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen mit Hilfe unserer Lösung. Im Webinar gehen wir auch auf die Besonderheiten der Anlage und Veröffentlichung von EU-weiten Vergabeverfahren im neuen eForms-DE Standard ein.

online | Di. 19.08.2025 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die europaweite Vergabeverfahren durchführen wollen

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