Vier-Augen-Prinzip

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Durchführung mehrstufiger Verfahren mit DTVP

Im Zusammenhang mit Vergabeverfahren bedeutet das Vier-Augen-Prinzip, dass wichtige Entscheidungen nicht von einer einzelnen Person getroffen werden dürfen. Es findet immer eine Beteiligung oder eine Kontrolle durch zwei Instanzen (Personen, Prüfeinrichtungen) statt. Das Vier-Augen-Prinzip hat insbesondere zum Ziel, das Risiko von Fehlern und Missbrauch bei Vergaben zu reduzieren und das Vergabeverfahren transparent zu machen. Daher darf nur beim Vorliegen von zwingenden Gründen vom Vier-Augen-Prinzip abgewichen werden. Im Vergaberecht ist das Vier-Augen-Prinzip unter anderem im Rahmen der Öffnung der Angebote zu finden. Denn es ist gesetzlich geregelt, dass die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin durchgeführt wird (vgl. § 55 Abs. 2 VgV, § 14 VOB/A, § 14 Abs. 2 VOL/A). Das Vier-Augen-Prinzip ist eine Sonderform des Mehr-Augen-Prinzips und wird auch Vier-Augen-Kontrolle genannt.

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Durchführung mehrstufiger Verfahren mit DTVP

In diesem kostenfreien Webinar für Auftraggeber steigen wir in unsere Lösung ein und demonstrieren Ihnen, wie Sie mehrstufige Verfahren mithilfe des Deutschen Vergabeportals durchführen können.

online | Mi. 24.04.2024 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen

Kontaktieren Sie uns direkt:

Zum Kontaktformular

Produktberatung
Bieter

0221 / 97 66 8 - 200 beratung@dtvp.de

Produktberatung
Vergabestellen

030 / 37 43 43 - 810 vergabestellen@dtvp.de
DTVP Kundenumfrage Zertifizierung Top Service