Vier-Augen-Prinzip

Ideal für Vergabestellen, die auch bei kleineren Beschaffungen nicht auf Struktur und Nachvollziehbarkeit verzichten möchten.
Direktaufträge und nichtförmliche Verfahren mit DTVP

Im Zusammenhang mit Vergabeverfahren bedeutet das Vier-Augen-Prinzip, dass wichtige Entscheidungen nicht von einer einzelnen Person getroffen werden dürfen. Es findet immer eine Beteiligung oder eine Kontrolle durch zwei Instanzen (Personen, Prüfeinrichtungen) statt. Das Vier-Augen-Prinzip hat insbesondere zum Ziel, das Risiko von Fehlern und Missbrauch bei Vergaben zu reduzieren und das Vergabeverfahren transparent zu machen. Daher darf nur beim Vorliegen von zwingenden Gründen vom Vier-Augen-Prinzip abgewichen werden. Im Vergaberecht ist das Vier-Augen-Prinzip unter anderem im Rahmen der Öffnung der Angebote zu finden. Denn es ist gesetzlich geregelt, dass die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin durchgeführt wird (vgl. § 55 Abs. 2 VgV, § 14 VOB/A, § 14 Abs. 2 VOL/A). Das Vier-Augen-Prinzip ist eine Sonderform des Mehr-Augen-Prinzips und wird auch Vier-Augen-Kontrolle genannt.

Ideal für Vergabestellen, die auch bei kleineren Beschaffungen nicht auf Struktur und Nachvollziehbarkeit verzichten möchten.
Direktaufträge und nichtförmliche Verfahren mit DTVP

In diesem Webinar zeigen wir Ihnen, wie Sie nichtförmliche Verfahren und Direktaufträge mit dem DTVP praxisnah und ohne großen Aufwand abbilden können.

online | Mi. 01.07.2026 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

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