Vorinformation

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Bei der Vorinformation handelt es sich um eine Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe eines Auftrags. Die Vorinformation dient der frühzeitigen Information interessierter Bieter über beabsichtigte Auftragsvergaben im EU-Amtsblatt (vgl. § 38 Abs. 1 VgV). Sie ist unverbindlich und dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgeschaltet. Durch die Vorinformation soll das Entstehen eines echten Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt gefördert werden. Der öffentlichen Auftraggeber  erhält durch die Vorinformation die Möglichkeit der Verkürzung der regelmäßigen Bekanntmachungsfristen.

Tipp:
Qualifizierungssysteme mit DTVP – Umsetzung für Sektorenauftraggeber

Dieses Webinar richtet sich an Vergabestellen, die sich mit dem Einsatz von Qualifizierungssystemen befassen und deren Umsetzung mit DTVP kennenlernen oder vertiefen möchten.

online | Mi. 25.03.2026 | 15:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter-/innen von Vergabestellen bei Sektorenauftraggebern

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