Vorinformation

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Bei der Vorinformation handelt es sich um eine Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe eines Auftrags. Die Vorinformation dient der frühzeitigen Information interessierter Bieter über beabsichtigte Auftragsvergaben im EU-Amtsblatt (vgl. § 38 Abs. 1 VgV). Sie ist unverbindlich und dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgeschaltet. Durch die Vorinformation soll das Entstehen eines echten Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt gefördert werden. Der öffentlichen Auftraggeber  erhält durch die Vorinformation die Möglichkeit der Verkürzung der regelmäßigen Bekanntmachungsfristen.

Tipp:
Digitale Konferenz

Im Rahmen dieser Digitalen Konferenz erfahren öffentliche Auftraggeber, welche Änderungen die Einführung der E-Vergabe auf die Unternehmen (Bieter) hat, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen gelten und wie die Bieter das Deutsche Vergabeportal DTVP für die elektronische Angebotsabgabe in der Praxis einsetzen.

online | Do. 28.11.2024 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter bei öffentlichen Auftraggebern, um einmal die Sicht der Bieter zu kennen.
* Für DTVP- und cosinex-Kunden ist die Anmeldung für einen Teilnehmer pro Vergabestelle kostenfrei.

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