Vorinformation

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Bei der Vorinformation handelt es sich um eine Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe eines Auftrags. Die Vorinformation dient der frühzeitigen Information interessierter Bieter über beabsichtigte Auftragsvergaben im EU-Amtsblatt (vgl. § 38 Abs. 1 VgV). Sie ist unverbindlich und dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgeschaltet. Durch die Vorinformation soll das Entstehen eines echten Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt gefördert werden. Der öffentlichen Auftraggeber  erhält durch die Vorinformation die Möglichkeit der Verkürzung der regelmäßigen Bekanntmachungsfristen.

Tipp:
Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung

Im Rahmen des 1,5-stündigen Webinars zeigen unsere Produktberater Ihnen die wesentlichen Funktionen anhand der Durchführung einer Ausschreibung nach SektVO mit Hilfe des Deutschen Vergabeportals.

online | Do. 18.06.2026 | 12:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind

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