Vorinformation

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Bei der Vorinformation handelt es sich um eine Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe eines Auftrags. Die Vorinformation dient der frühzeitigen Information interessierter Bieter über beabsichtigte Auftragsvergaben im EU-Amtsblatt (vgl. § 38 Abs. 1 VgV). Sie ist unverbindlich und dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgeschaltet. Durch die Vorinformation soll das Entstehen eines echten Wettbewerbs im EU-Binnenmarkt gefördert werden. Der öffentlichen Auftraggeber  erhält durch die Vorinformation die Möglichkeit der Verkürzung der regelmäßigen Bekanntmachungsfristen.

Tipp:
DTVP-Regionalforum Baden-Württemberg in Stuttgart

Im Rahmen der nationalen Veranstaltungsreihe "Regionalforen" bietet das Deutsche Vergabeportal DTVP interessierten öffentlichen Auftraggebern aus Baden-Württemberg einen Überblick über landesrechtliche Besonderheiten bei der Anwendung der E-Vergabe und einen Einblick in die Nutzung der elektronischen Vergabeplattform DTVP.

Stuttgart | Di. 03.09.2024 | 11:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen in Baden-Württemberg, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

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