Wertungskriterien

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Als Wertungskriterien werden synonym die Zuschlagskriterien bezeichnet. Die Zuschlagskriterien sind diejenigen Kriterien, anhand derer der öffentliche Auftraggeber seine Vergabeentscheidung trifft. Dabei ermittelt der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses (vgl. § 127 Abs. 1 GWB, § 58 Abs. 1, 2 VgV, § 43 Abs. 1, 2 UVgO). Neben dem Preis und den Kosten kann der Auftraggeber auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Zuschlagskriterien bei seiner Ermittlung berücksichtigen, wie beispielsweise die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (sog. sekundäre Zuschlagskriterien). Die Zuschlagskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen und alle wesentlichen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, also auch das der Transparenz und des Wettbewerbs, beachten. Bei der Wahl und bei deren Gewichtung steht dem Auftraggeber ein weiter Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum zu. Er ist jedoch verpflichtet, die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung entweder in der Bekanntmachung oder aber in den Vergabeunterlagen anzugeben. Während des Vergabeverfahrens dürfen die Zuschlagskriterien, die sie konkretisierenden Unterkriterien und die Gewichtung der Kriterien grundsätzlich nicht geändert werden.

Tipp:
Kommunikation in Vergabeverfahren mit DTVP - Bieterfragen strategisch richtig nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen

Die richtige Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern (Vergabestellen), insbesondere die zielgerichtete und erfolgsorientierte Kommunikation in einem Vergabeverfahren, wird von Unternehmen (Bietern) vielfach unterschätzt. Dabei sind Vergabeunterlagen häufig wirklich unverständlich, ungewollt lückenhaft oder individuell auslegungsbedürftig.

online | Mi. 17.12.2025 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Unternehmen, die regelmäßig an Vergabeverfahren teilnehmen und die Kommunikation mit den Vergabestellen optimieren wollen.
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in Deutschland erweitern und vertiefen wollen.

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