Wertungskriterien

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Als Wertungskriterien werden synonym die Zuschlagskriterien bezeichnet. Die Zuschlagskriterien sind diejenigen Kriterien, anhand derer der öffentliche Auftraggeber seine Vergabeentscheidung trifft. Dabei ermittelt der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses (vgl. § 127 Abs. 1 GWB, § 58 Abs. 1, 2 VgV, § 43 Abs. 1, 2 UVgO). Neben dem Preis und den Kosten kann der Auftraggeber auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Zuschlagskriterien bei seiner Ermittlung berücksichtigen, wie beispielsweise die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (sog. sekundäre Zuschlagskriterien). Die Zuschlagskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen und alle wesentlichen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, also auch das der Transparenz und des Wettbewerbs, beachten. Bei der Wahl und bei deren Gewichtung steht dem Auftraggeber ein weiter Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum zu. Er ist jedoch verpflichtet, die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung entweder in der Bekanntmachung oder aber in den Vergabeunterlagen anzugeben. Während des Vergabeverfahrens dürfen die Zuschlagskriterien, die sie konkretisierenden Unterkriterien und die Gewichtung der Kriterien grundsätzlich nicht geändert werden.

Tipp:
Digitale Konferenz

Im Rahmen dieser Digitalen Konferenz erfahren öffentliche Auftraggeber, welche Änderungen die Einführung der E-Vergabe auf die Unternehmen (Bieter) hat, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen gelten und wie die Bieter das Deutsche Vergabeportal DTVP für die elektronische Angebotsabgabe in der Praxis einsetzen.

online | Do. 28.11.2024 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter bei öffentlichen Auftraggebern, um einmal die Sicht der Bieter zu kennen.
* Für DTVP- und cosinex-Kunden ist die Anmeldung für einen Teilnehmer pro Vergabestelle kostenfrei.

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