Wettbewerblicher Dialog

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Der wettbewerbliche Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte mit dem Ziel der Ermittlung und Festlegung der Mittel, mit denen die Bedürfnisse des öffentlichen Auftraggebers am besten erfüllt werden können. Nach einem Teilnahmewettbewerb eröffnet der öffentliche Auftraggeber mit den ausgewählten Unternehmen einen Dialog zur Erörterung aller Aspekte der Auftragsvergabe, § 119 Abs. 6 GWB. Konkretisiert wird der wettbewerbliche Dialog in § 18 VgV sowie in § 17 SektVO, § 13 VSVgV, § 3 a EU VOB/A und § 3 b VS Abs. 3 VOB/A. An dem Verfahren des wettbewerblichen Dialogs nimmt lediglich eine beschränkte Anzahl von Teilnehmern teil, welche durch den Auftraggeber nach Abschluss eines Teilnahmewettbewerbs ausgewählt werden. In dem der Angebotsabgabe vorausgehenden Dialog wird auch über den Vertragsgegenstand verhandelt. Nach der Angebotsabgabe sind weitere Verhandlungen unzulässig.

Ein entsprechendes Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte existiert nicht.

Tipp:
Vergaberecht light – es geht auch (manchmal) ohne Anwälte!

Öffentliche Vergabeverfahren gelten im Allgemeinen als kompliziert und aufwendig. Welche (rechtlichen) Grundlagen sollten Vertriebsmitarbeiter parat haben, um sich aktiv und erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen zu können? Welche formellen Rahmenbedingungen schränken die Optionen der Mitbestimmung ein?

online | Fr. 12.09.2025 | 15:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter:innen, die in Unternehmen mit der Abwicklung von öffentlichen Ausschreibungen delegiert sind und zukünftig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen: Vertrieb, Akquise, Account Manager u.w.

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