Wettbewerblicher Dialog

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Der wettbewerbliche Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte mit dem Ziel der Ermittlung und Festlegung der Mittel, mit denen die Bedürfnisse des öffentlichen Auftraggebers am besten erfüllt werden können. Nach einem Teilnahmewettbewerb eröffnet der öffentliche Auftraggeber mit den ausgewählten Unternehmen einen Dialog zur Erörterung aller Aspekte der Auftragsvergabe, § 119 Abs. 6 GWB. Konkretisiert wird der wettbewerbliche Dialog in § 18 VgV sowie in § 17 SektVO, § 13 VSVgV, § 3 a EU VOB/A und § 3 b VS Abs. 3 VOB/A. An dem Verfahren des wettbewerblichen Dialogs nimmt lediglich eine beschränkte Anzahl von Teilnehmern teil, welche durch den Auftraggeber nach Abschluss eines Teilnahmewettbewerbs ausgewählt werden. In dem der Angebotsabgabe vorausgehenden Dialog wird auch über den Vertragsgegenstand verhandelt. Nach der Angebotsabgabe sind weitere Verhandlungen unzulässig.

Ein entsprechendes Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte existiert nicht.

Tipp:
Regionalforum Bayern in Regensburg

Im Rahmen der nationalen Veranstaltungsreihe "Regionalforen" bietet das Deutsche Vergabeportal DTVP interessierten öffentlichen Auftraggebern aus dem Freistaat Bayern einen Überblick über landesrechtliche Besonderheiten bei der Anwendung der E-Vergabe und einen Einblick in die Nutzung der elektronischen Vergabeplattform DTVP.

Regensburg | Di. 05.11.2024 | 10:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen in Bayern, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

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