Wettbewerblicher Dialog

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Der wettbewerbliche Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte mit dem Ziel der Ermittlung und Festlegung der Mittel, mit denen die Bedürfnisse des öffentlichen Auftraggebers am besten erfüllt werden können. Nach einem Teilnahmewettbewerb eröffnet der öffentliche Auftraggeber mit den ausgewählten Unternehmen einen Dialog zur Erörterung aller Aspekte der Auftragsvergabe, § 119 Abs. 6 GWB. Konkretisiert wird der wettbewerbliche Dialog in § 18 VgV sowie in § 17 SektVO, § 13 VSVgV, § 3 a EU VOB/A und § 3 b VS Abs. 3 VOB/A. An dem Verfahren des wettbewerblichen Dialogs nimmt lediglich eine beschränkte Anzahl von Teilnehmern teil, welche durch den Auftraggeber nach Abschluss eines Teilnahmewettbewerbs ausgewählt werden. In dem der Angebotsabgabe vorausgehenden Dialog wird auch über den Vertragsgegenstand verhandelt. Nach der Angebotsabgabe sind weitere Verhandlungen unzulässig.

Ein entsprechendes Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte existiert nicht.

Tipp:
Digitale Konferenz

Im Rahmen dieser Digitalen Konferenz erfahren öffentliche Auftraggeber, welche Änderungen die Einführung der E-Vergabe auf die Unternehmen (Bieter) hat, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen gelten und wie die Bieter das Deutsche Vergabeportal DTVP für die elektronische Angebotsabgabe in der Praxis einsetzen.

online | Do. 28.11.2024 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter bei öffentlichen Auftraggebern, um einmal die Sicht der Bieter zu kennen.
* Für DTVP- und cosinex-Kunden ist die Anmeldung für einen Teilnehmer pro Vergabestelle kostenfrei.

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