Wettbewerblicher Dialog

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Der wettbewerbliche Dialog ist ein Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte mit dem Ziel der Ermittlung und Festlegung der Mittel, mit denen die Bedürfnisse des öffentlichen Auftraggebers am besten erfüllt werden können. Nach einem Teilnahmewettbewerb eröffnet der öffentliche Auftraggeber mit den ausgewählten Unternehmen einen Dialog zur Erörterung aller Aspekte der Auftragsvergabe, § 119 Abs. 6 GWB. Konkretisiert wird der wettbewerbliche Dialog in § 18 VgV sowie in § 17 SektVO, § 13 VSVgV, § 3 a EU VOB/A und § 3 b VS Abs. 3 VOB/A. An dem Verfahren des wettbewerblichen Dialogs nimmt lediglich eine beschränkte Anzahl von Teilnehmern teil, welche durch den Auftraggeber nach Abschluss eines Teilnahmewettbewerbs ausgewählt werden. In dem der Angebotsabgabe vorausgehenden Dialog wird auch über den Vertragsgegenstand verhandelt. Nach der Angebotsabgabe sind weitere Verhandlungen unzulässig.

Ein entsprechendes Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte existiert nicht.

Tipp:
Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe

Um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, sind Bieter zunehmend darauf angewiesen, Angebote elektronisch einzureichen. Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche Änderungen die Einführung von E-Vergabe vonseiten der Auftraggeber auf Sie als Bieter zukommen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie gelten und wie Sie das Deutsche Vergabeportal DTVP für die Auftragsrecherche und elektronische Angebotsabgabe in der Praxis erfolgreich einsetzen.

online | Di. 01.12.2026 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für Angebotsabgaben öffentlicher Ausschreibungen
  • Einsteiger in die elektronische Vergabe
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in der Praxis erweitern und vertiefen wollen

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