XRechnung
Seit dem 27. November 2020 sind alle Rechnungssteller, die Aufträge von öffentlichen Behörden entgegennehmen, verpflichtet diese im XRechnung Format abzurechnen, sofern der Auftragswert von 1.000 Euro überschritten wird. Von der Umsetzungspflicht sind somit sämtliche Unternehmen und Organisationen (z.B. Lieferanten oder Dienstleister) betroffen, die mit Behörden (Landes- und Kommunalbehörden) zusammenarbeiten.
Bei der XRechnung handelt es sich um einen verbindlichen Datenaustauschstandard für elektronische Rechnungen (E-Rechnung), der von der „Koordinierungsstelle für IT Standards“ (KoSIT) im Auftrag des IT-Planungsrats entwickelte wurde und bereitgestellt wird. Das Dateiformat basiert auf einem strukturierten XML-Datensatz, der eine automatisierte elektronische Weiterverarbeitung der Rechnungsinhalte ermöglicht.
Insofern bildet der Standard XRechnung eine verlässliche Basis für den Austausch elektronischer Rechnungen mit deutschen Verwaltungen.