Zuschlag

Leitfaden Vergaberecht
Formal einwandfreie Angebote abgeben und die Chancen auf den Zuschlag erhöhen

Was bedeutet Zuschlag?

Die Zuschlagserteilung ist der förmliche Schritt, mit dem ein öffentlicher Auftraggeber einem Bieter mitteilt, dass dessen Angebot angenommen werden soll. Mit dem Zugang dieser Entscheidung kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag über die Ausführung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen zustande. Der Vertrag basiert ausschließlich auf den Unterlagen und Bedingungen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens bekanntgemacht wurden.

Ablauf bis zum Vertragsschluss

Der Weg zur Zuschlagsentscheidung umfasst mehrere Schritte:

  1. Ausschreibung und Angebotsabgabe
  2. Prüfung und Wertung der Angebote nach vorher festgelegten Kriterien
  3. Zuschlagsentscheidung durch den Auftraggeber
  4. Information der nicht berücksichtigten Bieter gemäß § 134 GWB bei EU-weiten Verfahren (inkl. Stillhaltefrist)
  5. Vertragsschluss mit Zugang der Zuschlagsentscheidung

Die Zuschlagsentscheidung erfolgt in der Regel formlos im elektronischen Verfahren durch eine Mitteilung über die Vergabeplattform. Mit ihrem Zugang beim Bieter gilt der Vertrag als geschlossen.

Bedeutung im Vergabeverfahren

Die Zuschlagserteilung führt zum Vertragsschluss!

  • die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien sind klar und verbindlich geregelt
  • die Vertragsgrundlagen sind transparent und dokumentiert aus dem Verfahren hervorgehen
  • es können keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen nachträglich eingeführt werden

Vergaberechtliche Anforderungen

Bei öffentlichen Auftraggebern ist im Rahmen der Zuschlagsentscheidung sicherzustellen, dass die vergaberechtlichen Grundsätze – insbesondere Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit – eingehalten werden.

Fazit

Die Zuschlagsentscheidung beendet das Vergabeverfahrens und führt zum Vertragsschluss. Vertragsbestandteile sind ausschließlich die im Rahmen des Verfahrens bekanntgemachten Unterlagen und Bedingungen.

 

 

Der vorliegende Text wurde unter Verwendung von ChatGPT erstellt und inhaltlich durch Herrn Lars Wiedemann, Geschäftsführer der ABST MV e.V., geprüft. Es handelt sich hierbei nicht um einen zitierfähigen Kommentar im juristischen Sinne. Eine rechtliche Verbindlichkeit oder Haftung – insbesondere für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität – wird ausgeschlossen.

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