Zuschlagskriterien

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Die Zuschlagskriterien  sind diejenigen Kriterien, anhand derer der öffentliche Auftraggeber seine Vergabeentscheidung trifft. Dabei ermittelt der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses (vgl. § 127 Abs. 1 GWB, § 58 Abs. 1, 2 VgV, § 43 Abs. 1, 2 UVgO). Neben dem Preis und den Kosten kann der Auftraggeber auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Zuschlagskriterien bei seiner Ermittlung berücksichtigen, wie beispielsweise die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (sog. sekundäre Zuschlagskriterien). Die Zuschlagskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen und alle wesentlichen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, also auch das der Transparenz und des Wettbewerbs, beachten. Bei der Wahl und bei deren Gewichtung steht dem Auftraggeber ein weiter Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum zu. Er ist jedoch verpflichtet, die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung entweder in der Bekanntmachung oder aber in den Vergabeunterlagen anzugeben. Während des Vergabeverfahrens dürfen die Zuschlagskriterien, die sie konkretisierenden Unterkriterien und die Gewichtung der Kriterien grundsätzlich nicht geändert werden.

Tipp:
Qualifizierungssysteme mit DTVP – Umsetzung für Sektorenauftraggeber

Dieses Webinar richtet sich an Vergabestellen, die sich mit dem Einsatz von Qualifizierungssystemen befassen und deren Umsetzung mit DTVP kennenlernen oder vertiefen möchten.

online | Mi. 25.03.2026 | 15:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter-/innen von Vergabestellen bei Sektorenauftraggebern

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