Zuschlagskriterien

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Die Zuschlagskriterien  sind diejenigen Kriterien, anhand derer der öffentliche Auftraggeber seine Vergabeentscheidung trifft. Dabei ermittelt der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses (vgl. § 127 Abs. 1 GWB, § 58 Abs. 1, 2 VgV, § 43 Abs. 1, 2 UVgO). Neben dem Preis und den Kosten kann der Auftraggeber auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Zuschlagskriterien bei seiner Ermittlung berücksichtigen, wie beispielsweise die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (sog. sekundäre Zuschlagskriterien). Die Zuschlagskriterien müssen mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen und alle wesentlichen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, also auch das der Transparenz und des Wettbewerbs, beachten. Bei der Wahl und bei deren Gewichtung steht dem Auftraggeber ein weiter Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum zu. Er ist jedoch verpflichtet, die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung entweder in der Bekanntmachung oder aber in den Vergabeunterlagen anzugeben. Während des Vergabeverfahrens dürfen die Zuschlagskriterien, die sie konkretisierenden Unterkriterien und die Gewichtung der Kriterien grundsätzlich nicht geändert werden.

Tipp:
Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung

Im Rahmen des 1,5-stündigen Webinars zeigen Ihnen unsere Produktberater die wesentlichen Funktionen des Deutschen Vergabeportals anhand der Durchführung einer Ausschreibung nach VgV. Im Webinar gehen wir auch auf die Besonderheiten der Anlage und Veröffentlichung von EU-weiten Vergabeverfahren im neuen eForms-DE Standard ein.

online | Di. 03.12.2024 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die europaweite Vergabeverfahren durchführen wollen

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