Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) sind Teil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).

Dabei handelt es sich um speziell für den Baubereich entwickelte Vertragsbedingungen. Die VOB/B enthält also eine Art partnerschaftlich ausgerichteten Musterbauvertrag für das öffentliche Bauen. Zuständig für die Erarbeitung und Fortschreibung der VOB ist der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), ein von den Interessengruppen der öffentlichen Auftraggeber und der Auftragnehmer paritätisch besetztes Gremium. Die VOB/B ist kein Gesetz, sondern ein vorformuliertes Vertragswerk, das den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, bei ihren Bauverträgen die VOB/B grundsätzlich unverändert zugrunde zu legen (siehe § 8 Abs. 3 und 4 VOB/A bzw. § 8 EG Abs. 3 und 4 VOB/A).

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, sind Bieter zunehmend darauf angewiesen, Angebote elektronisch einzureichen. Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche Änderungen die Einführung von E-Vergabe vonseiten der Auftraggeber auf Sie als Bieter zukommen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie gelten und wie Sie das Deutsche Vergabeportal DTVP für die Auftragsrecherche und elektronische Angebotsabgabe in der Praxis erfolgreich einsetzen.

online | Di. 08.09.2026 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für Angebotsabgaben öffentlicher Ausschreibungen
  • Einsteiger in die elektronische Vergabe
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in der Praxis erweitern und vertiefen wollen

Kontaktieren Sie uns direkt:

Zum Kontaktformular