Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) sind Teil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).
Dabei handelt es sich um speziell für den Baubereich entwickelte Vertragsbedingungen. Die VOB/B enthält also eine Art partnerschaftlich ausgerichteten Musterbauvertrag für das öffentliche Bauen. Zuständig für die Erarbeitung und Fortschreibung der VOB ist der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), ein von den Interessengruppen der öffentlichen Auftraggeber und der Auftragnehmer paritätisch besetztes Gremium. Die VOB/B ist kein Gesetz, sondern ein vorformuliertes Vertragswerk, das den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, bei ihren Bauverträgen die VOB/B grundsätzlich unverändert zugrunde zu legen (siehe § 8 Abs. 3 und 4 VOB/A bzw. § 8 EG Abs. 3 und 4 VOB/A).