Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) sind Teil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).

Dabei handelt es sich um speziell für den Baubereich entwickelte Vertragsbedingungen. Die VOB/B enthält also eine Art partnerschaftlich ausgerichteten Musterbauvertrag für das öffentliche Bauen. Zuständig für die Erarbeitung und Fortschreibung der VOB ist der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), ein von den Interessengruppen der öffentlichen Auftraggeber und der Auftragnehmer paritätisch besetztes Gremium. Die VOB/B ist kein Gesetz, sondern ein vorformuliertes Vertragswerk, das den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, bei ihren Bauverträgen die VOB/B grundsätzlich unverändert zugrunde zu legen (siehe § 8 Abs. 3 und 4 VOB/A bzw. § 8 EG Abs. 3 und 4 VOB/A).

Vergaberecht im Gesundheitswesen: Rechtssichere Beschaffung
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Heidelberg | Di. 09.06.2026 | 08:30

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