Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) sind Teil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).

Dabei handelt es sich um speziell für den Baubereich entwickelte Vertragsbedingungen. Die VOB/B enthält also eine Art partnerschaftlich ausgerichteten Musterbauvertrag für das öffentliche Bauen. Zuständig für die Erarbeitung und Fortschreibung der VOB ist der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), ein von den Interessengruppen der öffentlichen Auftraggeber und der Auftragnehmer paritätisch besetztes Gremium. Die VOB/B ist kein Gesetz, sondern ein vorformuliertes Vertragswerk, das den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, bei ihren Bauverträgen die VOB/B grundsätzlich unverändert zugrunde zu legen (siehe § 8 Abs. 3 und 4 VOB/A bzw. § 8 EG Abs. 3 und 4 VOB/A).

Für alle, die das DTVP als Kunden nutzen und es mit den wichtigsten Funktionen vertiefend kennenlernen möchten.
Durchführung eines Vergabeverfahrens mit DTVP

Dieses Schulungswebinar richtet sich an Bestandskunden, die ihre Kenntnisse im Umgang mit dem System vertiefen oder einzelne Funktionen und Prozessschritte gezielt auffrischen möchten.

online | Do. 05.03.2026 |

Kontaktieren Sie uns direkt:

Zum Kontaktformular