Verhandlungsvergabe
Die Verhandlungsvergabe ist ein Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie ist untergesetzlich in § 12 UVgO geregelt. Hierbei fordert der Auftraggeber in der Regel mindestens drei Unternehmer zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an Verhandlungen auf. Die Verhandlungsvergabe orientiert sich an den Vorschriften zum Verhandlungsverfahren im Oberschwellenbereich. Die Verhandlungen dürfen allerdings schon dann beginnen, wenn der Auftraggeber keine Erstangebote angefordert hat. Damit entspricht die Verhandlungsvergabe inhaltlich auch der Verfahrensart des Wettbewerblichen Dialogs im Oberschwellenbereich.