Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Die VOB enthält Regelungen für das Vergabeverfahren bei Bauleistungen und für die Auftragsausführung. Die VOB findet sowohl oberhalb als auch unterhalb der Schwellenwerte Anwendung und ist in drei Teile gegliedert: VOB/A, VOB/B und VOB/C. Teil A enthält Regeln für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber, die so genannten vergaberechtlichen Bestimmungen. Teil B enthält die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und Teil C regelt die allgemeinen gewerkspezifischen und technischen Vertragsbedingungen.
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Bauleistungen gemäß VOB/A zu vergeben. Daraus folgenden Bauverträgen müssen die VOB/B und die VOB/C zugrunde gelegt werden.