Bewerbungsfrist

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Die Bewerbungsfrist ist die Frist für die Erstellung und Einreichung der Teilnahmeanträge.  Bei einstufigen Verfahren bezeichnet die Bewerbungsfrist den Zeitraum, bis zu dem der Abruf der Bewerbungsunterlagen bei der Vergabestelle durch das Unternehmen erfolgen muss. Dieser Zeitraum wird vom Auftraggeber nicht selbst bestimmt.

Bei zweistufigen Verfahren bezeichnet die Bewerbungsfrist, die Frist, die von der Vergabestelle zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen festgesetzt wird. Innerhalb dieser Frist muss das Unternehmen die Bewerbungsunterlagen der Vergabestelle übermittelt haben um im Bieterverfahren berücksichtigt zu werden.

Tipp:
Vergaberecht light – es geht auch (manchmal) ohne Anwälte!

Öffentliche Vergabeverfahren gelten im Allgemeinen als kompliziert und aufwendig. Welche (rechtlichen) Grundlagen sollten Vertriebsmitarbeiter parat haben, um sich aktiv und erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen zu können? Welche formellen Rahmenbedingungen schränken die Optionen der Mitbestimmung ein?

online | Fr. 12.09.2025 | 15:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter:innen, die in Unternehmen mit der Abwicklung von öffentlichen Ausschreibungen delegiert sind und zukünftig an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen: Vertrieb, Akquise, Account Manager u.w.

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