Bewerbungsfrist

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Die Bewerbungsfrist ist die Frist für die Erstellung und Einreichung der Teilnahmeanträge.  Bei einstufigen Verfahren bezeichnet die Bewerbungsfrist den Zeitraum, bis zu dem der Abruf der Bewerbungsunterlagen bei der Vergabestelle durch das Unternehmen erfolgen muss. Dieser Zeitraum wird vom Auftraggeber nicht selbst bestimmt.

Bei zweistufigen Verfahren bezeichnet die Bewerbungsfrist, die Frist, die von der Vergabestelle zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen festgesetzt wird. Innerhalb dieser Frist muss das Unternehmen die Bewerbungsunterlagen der Vergabestelle übermittelt haben um im Bieterverfahren berücksichtigt zu werden.

Tipp:
Regionalforum Bayern in Regensburg

Im Rahmen der nationalen Veranstaltungsreihe "Regionalforen" bietet das Deutsche Vergabeportal DTVP interessierten öffentlichen Auftraggebern aus dem Freistaat Bayern einen Überblick über landesrechtliche Besonderheiten bei der Anwendung der E-Vergabe und einen Einblick in die Nutzung der elektronischen Vergabeplattform DTVP.

Regensburg | Di. 05.11.2024 | 10:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen in Bayern, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

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