Bewerbungsfrist

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Die Bewerbungsfrist ist die Frist für die Erstellung und Einreichung der Teilnahmeanträge.  Bei einstufigen Verfahren bezeichnet die Bewerbungsfrist den Zeitraum, bis zu dem der Abruf der Bewerbungsunterlagen bei der Vergabestelle durch das Unternehmen erfolgen muss. Dieser Zeitraum wird vom Auftraggeber nicht selbst bestimmt.

Bei zweistufigen Verfahren bezeichnet die Bewerbungsfrist, die Frist, die von der Vergabestelle zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen festgesetzt wird. Innerhalb dieser Frist muss das Unternehmen die Bewerbungsunterlagen der Vergabestelle übermittelt haben um im Bieterverfahren berücksichtigt zu werden.

Tipp:
Kommunikation in Vergabeverfahren mit DTVP - Bieterfragen strategisch richtig nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen

Die richtige Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern (Vergabestellen), insbesondere die zielgerichtete und erfolgsorientierte Kommunikation in einem Vergabeverfahren, wird von Unternehmen (Bietern) vielfach unterschätzt. Dabei sind Vergabeunterlagen häufig wirklich unverständlich, ungewollt lückenhaft oder individuell auslegungsbedürftig.

online | Mi. 17.12.2025 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Unternehmen, die regelmäßig an Vergabeverfahren teilnehmen und die Kommunikation mit den Vergabestellen optimieren wollen.
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in Deutschland erweitern und vertiefen wollen.

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