Bewerbungsfrist

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Die Bewerbungsfrist ist die Frist für die Erstellung und Einreichung der Teilnahmeanträge.  Bei einstufigen Verfahren bezeichnet die Bewerbungsfrist den Zeitraum, bis zu dem der Abruf der Bewerbungsunterlagen bei der Vergabestelle durch das Unternehmen erfolgen muss. Dieser Zeitraum wird vom Auftraggeber nicht selbst bestimmt.

Bei zweistufigen Verfahren bezeichnet die Bewerbungsfrist, die Frist, die von der Vergabestelle zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen festgesetzt wird. Innerhalb dieser Frist muss das Unternehmen die Bewerbungsunterlagen der Vergabestelle übermittelt haben um im Bieterverfahren berücksichtigt zu werden.

Tipp:
Digitale Konferenz

Im Rahmen dieser Digitalen Konferenz erfahren öffentliche Auftraggeber, welche Änderungen die Einführung der E-Vergabe auf die Unternehmen (Bieter) hat, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen gelten und wie die Bieter das Deutsche Vergabeportal DTVP für die elektronische Angebotsabgabe in der Praxis einsetzen.

online | Do. 27.11.2025 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter bei öffentlichen Auftraggebern, um einmal die Sicht der Bieter zu kennen.
* Für DTVP- und cosinex-Kunden ist die Anmeldung für einen Teilnehmer pro Vergabestelle kostenfrei.

Kontaktieren Sie uns direkt:

Zum Kontaktformular