Bewerbungsfrist

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Die Bewerbungsfrist ist die Frist für die Erstellung und Einreichung der Teilnahmeanträge.  Bei einstufigen Verfahren bezeichnet die Bewerbungsfrist den Zeitraum, bis zu dem der Abruf der Bewerbungsunterlagen bei der Vergabestelle durch das Unternehmen erfolgen muss. Dieser Zeitraum wird vom Auftraggeber nicht selbst bestimmt.

Bei zweistufigen Verfahren bezeichnet die Bewerbungsfrist, die Frist, die von der Vergabestelle zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen festgesetzt wird. Innerhalb dieser Frist muss das Unternehmen die Bewerbungsunterlagen der Vergabestelle übermittelt haben um im Bieterverfahren berücksichtigt zu werden.

Tipp:
Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe

Um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, sind Bieter zunehmend darauf angewiesen, Angebote elektronisch einzureichen. Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche Änderungen die Einführung von E-Vergabe vonseiten der Auftraggeber auf Sie als Bieter zukommen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie gelten und wie Sie das Deutsche Vergabeportal DTVP für die Auftragsrecherche und elektronische Angebotsabgabe in der Praxis erfolgreich einsetzen.

online | Di. 01.12.2026 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für Angebotsabgaben öffentlicher Ausschreibungen
  • Einsteiger in die elektronische Vergabe
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in der Praxis erweitern und vertiefen wollen

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