Einfache Elektronische Signatur

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Die einfache elektronische Signatur ist die einfachste Form der Signatur, da sie in Form und Inhalt keinen strengen gesetzlichen Regeln folgen muss. Ihr Zweck ist es, den Urheber einer Mitteilung oder Nachricht kenntlich zu machen. Jede Person ist in der Lage, derartige Signaturen mit einem Computer zu erstellen. Über frei im Internet verfügbare Software können die erforderlichen Schlüssel produziert werden Bei juristischen Streitfällen hat die einfache elektronische Signatur nur geringe Beweiskraft. Beispiele für einfache elektronische Signaturen sind eingescannte Unterschriften als Bilder, die Kontaktinformation am Ende einer E-Mail oder die RSA-Signatur ohne Zertifikat.

Siehe auch Digitale Signatur.

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, sind Bieter zunehmend darauf angewiesen, Angebote elektronisch einzureichen. Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche Änderungen die Einführung von E-Vergabe vonseiten der Auftraggeber auf Sie als Bieter zukommen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie gelten und wie Sie das Deutsche Vergabeportal DTVP für die Auftragsrecherche und elektronische Angebotsabgabe in der Praxis erfolgreich einsetzen.

online | Di. 20.05.2025 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für Angebotsabgaben öffentlicher Ausschreibungen
  • Einsteiger in die elektronische Vergabe
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in der Praxis erweitern und vertiefen wollen

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