Einfache Elektronische Signatur

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Ausschreiben mit dem Deutschen Vergabeportal nach UVgO

Die einfache elektronische Signatur ist die einfachste Form der Signatur, da sie in Form und Inhalt keinen strengen gesetzlichen Regeln folgen muss. Ihr Zweck ist es, den Urheber einer Mitteilung oder Nachricht kenntlich zu machen. Jede Person ist in der Lage, derartige Signaturen mit einem Computer zu erstellen. Über frei im Internet verfügbare Software können die erforderlichen Schlüssel produziert werden Bei juristischen Streitfällen hat die einfache elektronische Signatur nur geringe Beweiskraft. Beispiele für einfache elektronische Signaturen sind eingescannte Unterschriften als Bilder, die Kontaktinformation am Ende einer E-Mail oder die RSA-Signatur ohne Zertifikat.

Siehe auch Digitale Signatur.

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Ausschreiben mit dem Deutschen Vergabeportal nach UVgO

In diesem kostenfreien Webinar demonstriert Ihnen unser Produktberater, wie eine schnelle, einfache und sichere Umsetzung der E-Vergabe für öffentliche Auftraggeber mit Hilfe des Deutschen Vergabeportals funktioniert.

online | Do. 09.01.2025 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind

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