Einfache Elektronische Signatur

Vorstellung des Bieterverzeichnis zur Durchführung von Markterkundungen und Vorbereitung von Ausschreibungen
Markterkundungen mit dem DTVP Bieterverzeichnis

Die einfache elektronische Signatur ist die einfachste Form der Signatur, da sie in Form und Inhalt keinen strengen gesetzlichen Regeln folgen muss. Ihr Zweck ist es, den Urheber einer Mitteilung oder Nachricht kenntlich zu machen. Jede Person ist in der Lage, derartige Signaturen mit einem Computer zu erstellen. Über frei im Internet verfügbare Software können die erforderlichen Schlüssel produziert werden Bei juristischen Streitfällen hat die einfache elektronische Signatur nur geringe Beweiskraft. Beispiele für einfache elektronische Signaturen sind eingescannte Unterschriften als Bilder, die Kontaktinformation am Ende einer E-Mail oder die RSA-Signatur ohne Zertifikat.

Siehe auch Digitale Signatur.

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online | Mi. 11.03.2026 |

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