Elektronische Signatur

Unsicher bei Ausschreibungen? Das muss nicht sein!
Die 7 häufigsten Fragen zu öffentlichen Ausschreibungen

Die elektronische Signatur nach Art. 3 Nr. 10 eIDAS VO bezeichnet Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet. Sie ist das digitale Pendant zur Unterschrift von Hand auf dem Papier. Zweck der elektronischen Signatur ist entsprechend dem der eigenhändigen Unterschrift auf Papierdokumenten. Es sind drei Arten der elektronischen Signatur zu unterscheiden: die einfache elektronische Signatur, die fortgeschrittene elektronische Signatur und die qualifizierte elektronische Signatur. Eine elektronische Signatur muss den Unterzeichner bzw. Signaturersteller identifizieren. Darüber hinaus muss es möglich sein, die Integrität der signierten elektronischen Daten zu prüfen. Hierzu wird mit einem 2-Schlüssel-System gearbeitet (Public und Private Key).

Siehe auch Digitale Signatur.

Unsicher bei Ausschreibungen? Das muss nicht sein!
Die 7 häufigsten Fragen zu öffentlichen Ausschreibungen

Bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen entstehen häufig eine Menge Fragen, auf die man auf Anhieb keine Antwort weiß. Es werden die Top 7 Fragen über Ausschreibungen anhand von Praxisbeispielen beantwortet, sodass Sie für die erste und alle darauffolgenden Ausschreibungsteilnahmen bestens gewappnet sind.

online | Mo. 08.09.2025 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für öffentliche Aufträge
  • Unternehmen, die sich für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen interessieren

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