Elektronische Signatur
Die elektronische Signatur nach Art. 3 Nr. 10 eIDAS VO bezeichnet Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet. Sie ist das digitale Pendant zur Unterschrift von Hand auf dem Papier. Zweck der elektronischen Signatur ist entsprechend dem der eigenhändigen Unterschrift auf Papierdokumenten. Es sind drei Arten der elektronischen Signatur zu unterscheiden: die einfache elektronische Signatur, die fortgeschrittene elektronische Signatur und die qualifizierte elektronische Signatur. Eine elektronische Signatur muss den Unterzeichner bzw. Signaturersteller identifizieren. Darüber hinaus muss es möglich sein, die Integrität der signierten elektronischen Daten zu prüfen. Hierzu wird mit einem 2-Schlüssel-System gearbeitet (Public und Private Key).
Siehe auch Digitale Signatur.