Markterkundung

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Nach § 28 VgV darf der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der  Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über seine Auftragsvergabepläne und –anforderungen Markterkundungen durchführen. Eine Markterkundung ist eine besondere Form der Markuntersuchung, die dem Auftraggeber Informationen darüber verschafft, welche Leistungen der Markt anzubieten hat.
Dabei handelt sich um eine vom öffentlichen Auftraggeber zu erbringende Vorleistung, die er den Bietern nicht auferlegen darf. § 28 Abs. 2 VgV regelt zudem ausdrücklich, dass lediglich zur Markterkundung und zum Zwecke der Kosten bzw. Preisermittlung die Durchführung eines Vergabeverfahrens nicht zulässig ist.
Es handelt sich um eine Bieterschutzregelung, weil die Bieter im Vertrauen auf die Vergabeabsicht Zeit- und Kostenaufwand bei der Angebotserstellung haben.

Tipp:
Regionalforum Bayern in Regensburg

Im Rahmen der nationalen Veranstaltungsreihe "Regionalforen" bietet das Deutsche Vergabeportal DTVP interessierten öffentlichen Auftraggebern aus dem Freistaat Bayern einen Überblick über landesrechtliche Besonderheiten bei der Anwendung der E-Vergabe und einen Einblick in die Nutzung der elektronischen Vergabeplattform DTVP.

Regensburg | Di. 05.11.2024 | 10:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen in Bayern, die an Vergabeverfahren beteiligt sind.

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