Markterkundung

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Nach § 28 VgV darf der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der  Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über seine Auftragsvergabepläne und –anforderungen Markterkundungen durchführen. Eine Markterkundung ist eine besondere Form der Markuntersuchung, die dem Auftraggeber Informationen darüber verschafft, welche Leistungen der Markt anzubieten hat.
Dabei handelt sich um eine vom öffentlichen Auftraggeber zu erbringende Vorleistung, die er den Bietern nicht auferlegen darf. § 28 Abs. 2 VgV regelt zudem ausdrücklich, dass lediglich zur Markterkundung und zum Zwecke der Kosten bzw. Preisermittlung die Durchführung eines Vergabeverfahrens nicht zulässig ist.
Es handelt sich um eine Bieterschutzregelung, weil die Bieter im Vertrauen auf die Vergabeabsicht Zeit- und Kostenaufwand bei der Angebotserstellung haben.

Tipp:
Digitale Konferenz

Im Rahmen dieser Digitalen Konferenz erfahren öffentliche Auftraggeber, welche Änderungen die Einführung der E-Vergabe auf die Unternehmen (Bieter) hat, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen gelten und wie die Bieter das Deutsche Vergabeportal DTVP für die elektronische Angebotsabgabe in der Praxis einsetzen.

online | Do. 28.11.2024 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter bei öffentlichen Auftraggebern, um einmal die Sicht der Bieter zu kennen.
* Für DTVP- und cosinex-Kunden ist die Anmeldung für einen Teilnehmer pro Vergabestelle kostenfrei.

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