Markterkundung

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Nach § 28 VgV darf der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der  Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über seine Auftragsvergabepläne und –anforderungen Markterkundungen durchführen. Eine Markterkundung ist eine besondere Form der Markuntersuchung, die dem Auftraggeber Informationen darüber verschafft, welche Leistungen der Markt anzubieten hat.
Dabei handelt sich um eine vom öffentlichen Auftraggeber zu erbringende Vorleistung, die er den Bietern nicht auferlegen darf. § 28 Abs. 2 VgV regelt zudem ausdrücklich, dass lediglich zur Markterkundung und zum Zwecke der Kosten bzw. Preisermittlung die Durchführung eines Vergabeverfahrens nicht zulässig ist.
Es handelt sich um eine Bieterschutzregelung, weil die Bieter im Vertrauen auf die Vergabeabsicht Zeit- und Kostenaufwand bei der Angebotserstellung haben.

Tipp:
Vergabepraxis, Industriekultur, Austausch, uvm.

Mit dem Vergabesymposium 2024 wird die cosinex GmbH inhaltlich und konzeptionell an die erfolgreiche Auftaktveranstaltung anknüpfen. Auch im kommenden Jahr können Sie sich also auf Themen wie die Zusammenarbeit mit Fachbereichen, den Umgang mit Bietern, Chancen und Herausforderungen von Digitalisierung und Nachhaltigkeit und vertiefte Einblicke in Vergaberecht und Vergabepraxis freuen. Gewohnt hochwertige Inhalte also, die in Form von Vorträgen namhafter Experten, im Rahmen von Fachforen und Masterclasses mit unmittelbarem Nutzwert und auf hochkarätig besetzten Podiumsdiskussionen vermitteln werden. Freuen Sie sich auf ein spannendes Programm.

Jahrhunderthalle Bochum | Di. 14.05.2024 | 11:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • alle öffentlichen Auftraggeber, die aktuelle Informationen erhalten wollen und vertiefende Einblicke ins Vergaberecht und Vergabepraxis haben möchten.
  • Alle Teilnehmer der öffentlichen Auftraggeber, zentralen Vergabestellen, Beschaffungsstellen, die das Netzwerken wieder erleben möchten.

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