Primärrechtsschutz

Erfolgreiche Auftragssuche einfach erklärt
Öffentliche Aufträge finden im Deutschen Vergabeportal

Die Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, haben oberhalb der Schwellenwerte einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die sie schützenden vergaberechtlichen Bestimmungen einhält (§ 97 Abs. 6 GWB). Diesen Anspruch können die Unternehmen als sogenannten Primärrechtsschutz in speziellen Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (erste Instanz) und den Oberlandesgerichten (zweite Instanz) durchsetzen, in denen Vergabeentscheidungen der öffentlichen Auftraggeber überprüft werden. Primärrechtsschutz kann etwa dazu dienen, eine Zuschlagserteilung aufgrund fehlerhafter Angebotswertung zu verhindern oder den Auftraggeber zur Durchführung eines Vergabeverfahrens zu zwingen. Ein vergleichbarer Rechtsschutz besteht bei nationalen Vergabeverfahren nicht. Im Unterschied zum Primärrechtsschutz meint der Begriff Sekundärrechtsschutz die gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen (siehe hierzu Sekundärrechtsschutz).

Erfolgreiche Auftragssuche einfach erklärt
Öffentliche Aufträge finden im Deutschen Vergabeportal

Erweitern Sie Ihr Geschäftsfeld um öffentliche Aufträge! Die oftmals komplizierte Suche nach öffentlichen Aufträgen kostet Unternehmen viel Zeit und Geld. In unserem kostenfreien Webinar zeigen wir Ihnen wie Sie effizient und zielgerichtet nach Ausschreibungen suchen können. Am Beispiel des Deutschen Vergabeportals zeigen Ihnen unsere erfahrenen Produktberater wie Sie Ihre Suche optimieren, um passende Aufträge für Ihr Unternehmen zu finden.

online | Fr. 16.05.2025 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • alle Unternehmen, die öffentliche Aufträge suchen und sich über die Möglichkeiten des Deutschen Vergabeportals informieren möchten.

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