Signaturgesetz (SIGG)
Das Signaturgesetz (Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen, kurz SigG), das am 29. Juli 2017 außer Kraft trat, stellte ein Gesetz dar, das die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen vorgab. Das Ziel bestand darin, Fälschungen digitaler Signaturen oder Verfälschungen von signierten Daten zuverlässig festgestellt zu können. Die digitale Signatur ist jetzt im Vertrauensdienstegesetz (VDG) geregelt.