Signaturgesetz (SIGG)

Vorstellung des Bieterverzeichnis zur Durchführung von Markterkundungen und Vorbereitung von Ausschreibungen
Markterkundungen mit dem DTVP Bieterverzeichnis

Das Signaturgesetz (Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen, kurz SigG), das am 29. Juli 2017 außer Kraft trat, stellte ein Gesetz dar, das die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen vorgab. Das Ziel bestand darin, Fälschungen digitaler Signaturen oder Verfälschungen von signierten Daten zuverlässig festgestellt zu können. Die digitale Signatur ist jetzt im Vertrauensdienstegesetz (VDG) geregelt.

Vorstellung des Bieterverzeichnis zur Durchführung von Markterkundungen und Vorbereitung von Ausschreibungen
Markterkundungen mit dem DTVP Bieterverzeichnis

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online | Mi. 11.03.2026 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die an Vergabeverfahren beteiligt sind
  • Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen, die europaweite Vergabeverfahren durchführen wollen

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