Teilnahmeantrag (TNA)

Leitfaden Vergaberecht
Formal einwandfreie Angebote abgeben und die Chancen auf den Zuschlag erhöhen

Bei einem dem Nichtoffenen Verfahren (bzw. der beschränkten Ausschreibung) oder dem Verhandlungsverfahren vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb müssen interessierte Unternehmen einen Antrag auf Teilnahme an dem nachfolgenden Angebotsverfahren innerhalb der vorgegebenen Bewerbungsfrist einreichen, um nach Prüfung eventuell in die engere Auswahl zu dem nachfolgenden Angebotsverfahren zu gelangen. Der Auftraggeber legt hierzu zuvor in der Bekanntmachung (und ggf. in den Vergabeunterlagen) fest, welche (Eignungs-)Nachweise die Unternehmen (z. B. Referenzen) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen haben. Auf der Grundlage dieser Nachweise wählt der Auftraggeber diejenigen Unternehmen aus, die ein Angebot abgeben sollen bzw., mit denen er über den Auftrag verhandeln will.

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Sie möchten sich um öffentliche Aufträge bewerben, aber das Vergaberecht ist Ihnen zu kompliziert? Mit unserem digitalen Leitfaden, der von auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwälten verfasst wurde, erhalten Sie einen Überblick über das Vergaberecht und den typischen Ablauf eines Vergabeverfahrens. So können Sie ein formal einwandfreies Angebot abgeben und Ihre Chancen auf den Zuschlag erhöhen. Deutsches Vergaberecht kompakt, strukturiert und einfach erklärt: Keine Aufträge mehr aufgrund von Rechtsunsicherheiten verfassen.

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