Teilnahmeantrag (TNA)
Bei einem dem Nichtoffenen Verfahren (bzw. der beschränkten Ausschreibung) oder dem Verhandlungsverfahren vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb müssen interessierte Unternehmen einen Antrag auf Teilnahme an dem nachfolgenden Angebotsverfahren innerhalb der vorgegebenen Bewerbungsfrist einreichen, um nach Prüfung eventuell in die engere Auswahl zu dem nachfolgenden Angebotsverfahren zu gelangen. Der Auftraggeber legt hierzu zuvor in der Bekanntmachung (und ggf. in den Vergabeunterlagen) fest, welche (Eignungs-)Nachweise die Unternehmen (z. B. Referenzen) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen haben. Auf der Grundlage dieser Nachweise wählt der Auftraggeber diejenigen Unternehmen aus, die ein Angebot abgeben sollen bzw., mit denen er über den Auftrag verhandeln will.