Verhandlungsverfahren

Das Verhandlungsverfahren ist ein Verfahren, bei dem sich der öffentliche Auftraggeber für Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte mit oder ohne Teilnahmewettbewerb an ausgewählte Unternehmen wendet, um mit einem oder mehreren dieser Unternehmen über die Angebote zu verhandeln, § 119 Abs. 5 GWB. Bei dem Verhandlungsverfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine beschränkte Zahl an Teilnehmern zur Abgabe eines Angebots auf. Zuvor kann allerdings verhandelt werden. Erst wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind, müssen die endgültigen Angebote eingereicht werden, über die dann bis zum Abschluss des Verfahrens nicht nachverhandelt wird. Diese Variante ist sowohl mit als auch in beschränkten Ausnahmefällen ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb möglich.

Unterhalb der Schwellenwerte entspricht dem Verhandlungsverfahren die Verhandlungsvergabe nach § 12 UVgO bzw. die freihändige Vergabe entsprechend § 3 Nr.  3 VOB/A.

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