Unterauftrag

Unser Tipp:
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Kann oder will ein Auftragnehmer nicht sämtliche Teile des ausgeschriebenen Auftrags selbst erbringen, ist es grundsätzlich zulässig, dass er einen Unterauftragnehmer (bzw. Sub- oder Nachunternehmer) für die Durchführung dieser Auftragsteile vorsieht. Es handelt sich dann um Unterauftragnehmerleistungen (Subunternehmerleistungen, Nachunternehmerleistungen) Dritter im Auftrag und auf Rechnung des Auftragnehmers. Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zum öffentlichen Auftraggeber besteht nicht. Der Auftragnehmer gibt einen Teil des Auftrags im eigenen Namen weiter, so dass er im Innenverhältnis zum Unterauftragnehmer selbst Auftraggeber ist. Der öffentliche Auftraggeber kann verlangen, dass mit der Abgabe des Angebots zumindest Art und Umfang der Leistungen anzugeben sind, die durch die Sub- oder Nachunternehmer erbracht werden sollen (Vgl. § 36 Abs. 1 S. 1 VgV). Zumindest bis zum Vertragsschluss müssen die vorgesehenen Nachunternehmer auch namentlich dem Auftraggeber bekannt gegeben werden (Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV).

Abzugrenzen sind Unterauftragnehmerleistungen von reinen Hilfsleistungen. Ob eine Hilfeleistung oder Unterauftragnehmerleistungen vorliegt, ist anhand der konkreten Leistungsbeschreibung zu ermitteln. Reine Hilfsleistungen stellen beispielsweise Zulieferleistungen oder Gerätemiete dar.

Auch ist der Unterauftrag von der Eignungsleihe nach § 47 VgV abzugrenzen. Bei der Eignungsleihe beruft sich ein Bieter auf die Eignung Dritter, ohne das der Dritte zwingend zugleich auch einen Leistungsteil erbringen muss. In einem solchen Fall müssen entsprechende Eignungsnachweise des Dritten bereits bei Angebotsabgabe vorliegen.

Tipp:
Kommunikation in Vergabeverfahren mit DTVP - Bieterfragen strategisch richtig nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen

Die richtige Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern (Vergabestellen), insbesondere die zielgerichtete und erfolgsorientierte Kommunikation in einem Vergabeverfahren, wird von Unternehmen (Bietern) vielfach unterschätzt. Dabei sind Vergabeunterlagen häufig wirklich unverständlich, ungewollt lückenhaft oder individuell auslegungsbedürftig.

online | Mi. 17.12.2025 | 11:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Unternehmen, die regelmäßig an Vergabeverfahren teilnehmen und die Kommunikation mit den Vergabestellen optimieren wollen.
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in Deutschland erweitern und vertiefen wollen.

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