Die Markterkundung im Lichte des neuen Vergaberechts
…beachten? § 28 VgV selbst sind keine Vorgaben an die Art und Weise der Markterkundung zu entnehmen. Es kommen mithin die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung und Transparenz…
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