Angebote / Teilnahmeanträge

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Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Ausschreiben mit dem Deutschen Vergabeportal nach UVgO

Der Menüpunkt Projekte gehört zu dem geschlossenen und abgesicherten Bereich, der je Vergabeverfahren bzw. Bekanntmachung vom Deutschen Vergabeportal erzeugt wird. Damit das Menü aufgerufen werden kann, muss das Projekt für das Unternehmen freigeschaltet sein.

Im Menüpunkt „Angebote“ bzw. „Teilnahmeanträge“ (je nach Art des Projekts) sehen die Benutzer eine Zusammenstellung verschiedener Informationen, und sie haben Zugriff auf Funktionen, die im Kontext der Angebotserstellung und -abgabe (bzw. für Teilnahmeanträge) wichtig sind. Hier werden alle zentralen Vorgaben angezeigt, die die Vergabestelle hinsichtlich der Angebotsabgabe bzw. Abgabe von Teilnahmeanträgen macht: Können oder müssen diese postalisch oder elektronisch eingereicht werden (und welches Signaturniveau wird dabei ggf. vorausgesetzt)?

Für die Abgabe elektronischer Angebote bzw. Teilnahmeanträge ist das Bietertool notwendig, welches aus diesem Bereich heraus gestartet werden kann.

In der Übersicht am Ende des Bereichs werden die bisher abgegebenen elektronischen Angebote bzw. Teilnahmeanträge gelistet. Abgegebene elektronische Angebote und Teilnahmeanträge können in diesem Bereich auch über eine entsprechende Funktion zurückgezogen werden.

Bietertool starten

Die auf dem Deutschen Vergabeprotal verwendete Bezeichnung des Menüpunkts „Angebote“ bzw. „Teilnahmeanträge“ im Projekt richtet sich danach, ob im Rahmen des Projekts eine Ausschreibung oder ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird.

Das Aktionselement „Bietertool starten“ anklicken (siehe Markierung 2 in Screenshot „Angebote bzw. Teilnahmeanträge“). Das Bietertool wird in einem eigenen Programmfenster ausgeführt. Wenn das Bietertool das erste Mal gestartet wird, werden zunächst (automatisch) die dazugehörigen Projektdaten heruntergeladen.

Elektronische Angebote zurückziehen

Elektronische Angebote (bzw. Teilnahmeanträge) können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden. Ausnahme stellen Vergaben nach Maßgabe der VOB/A dar, bei denen Angebote so lange zurückgezogen werden können, bis die Submission durch die Vergabestelle begonnen wurde. Bei Abgabe mehrerer Haupt- und/oder Nebenangebote können auch einzelne Angebote zurückgezogen werden. Hierbei sind selbstverständlich die Bewerbungsbedingungen des konkreten Vergabeverfahrens zu berücksichtigen (z.B. Nebenangebote zugelassen).

In der Tabelle am Seitenende das bereits abgegebene elektronische Angebot bzw. den Teilnahmeantrag ermitteln, das oder der zurückgezogen werden soll. In der entsprechenden Zeile das Aktionselement „zurückziehen“ anklicken (siehe Markierung 4 in Screenshot „Angebote bzw. Teilnahmeanträge“). Vor dem Zurückziehen eines Angebotes erscheint eine Sicherheitsabfrage, die entsprechend bestätigt werden muss, um ein versehentliches Zurückziehen des Angebotes zu verhindern. Ein zurückgezogenes Angebot bzw. Teilnahmeantrag wird nicht gelöscht, sondern als zurückgezogen markiert. Zurückgezogene Angebote bzw. Teilnahmeanträge werden der Vergabestelle in der Angebotsöffnung bzw. Submission nicht vorgelegt. Soll ein neues elektronisches Angebot bzw. Teilnahmeantrag abgegeben werden, muss dieses über das Bietertool erstellt und abgegeben werden.

Angebote bzw. Teilnahmeanträge

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