Fortgeschrittene Elektronische Signatur

Vergaberecht im Gesundheitswesen: Rechtssichere Beschaffung
DTVP- Fachforum für das Gesundheitswesen am 09.06.2026

Die fortgeschrittene elektronische Signatur muss nach Art. 3 Nr. 11 und Art. 26 eIDAS VO eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet sein, die Identifizierung des Unterzeichners ermöglichen und unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt werden, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann. Zusätzlich muss sie so mit den unterzeichneten Daten verbunden sein, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann. Dies erfolgt grundsätzlich über den dem Signaturersteller zugewiesenen Prüfschlüssel.

Der öffentliche Auftraggeber kann, sofern seine Prüfung ergibt, dass die vom Bieter zu übermittelnden Daten erhöhte Anforderungen an die Sicherheit stellen, unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes verlangen, dass Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen sind (§ 53 Abs. 3 VgV).

Siehe auch Digitale Signatur.

Vergaberecht im Gesundheitswesen: Rechtssichere Beschaffung
DTVP- Fachforum für das Gesundheitswesen am 09.06.2026

Diese Fachveranstaltung bietet eine exzellente Möglichkeit, rechtliche Grundlagen und praxisnahe Lösungen für die speziellen Herausforderungen des Vergaberechts im Gesundheitswesen zu erlangen.

Heidelberg | Di. 09.06.2026 | 08:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Die Veranstaltung richtet sich an Vergabeverantwortliche, Einkäufer, Juristen und Führungskräfte im Gesundheitswesen, die an der Planung und Durchführung von Beschaffungen beteiligt sind..

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