Qualifizierte Elektronische Signatur

Unsicher bei Ausschreibungen? Das muss nicht sein!
Die 7 häufigsten Fragen zu öffentlichen Ausschreibungen

Die qualifizierte elektronische Signatur ist nach Art. 3 Nr. 12 eIDAS VO eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht. Nur Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur können als elektronische Form eine per Gesetz geforderte Schriftform auf Papier gemäß § 126a BGB ersetzen. Nach Art. 25 Abs. 2 eIDAS-VO kommt der qualifizierten elektronischen Signatur die gleiche Rechtswirkung zu wie einer Unterschrift. Im Interesse des Absenders wird mit ihr insbesondere gewährleistet, dass das Dokument nicht spurenlos manipuliert werden kann (Perpetuierungsfunktion).

Siehe auch Digitale Signatur.

Unsicher bei Ausschreibungen? Das muss nicht sein!
Die 7 häufigsten Fragen zu öffentlichen Ausschreibungen

Bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen entstehen häufig eine Menge Fragen, auf die man auf Anhieb keine Antwort weiß. Es werden die Top 7 Fragen über Ausschreibungen anhand von Praxisbeispielen beantwortet, sodass Sie für die erste und alle darauffolgenden Ausschreibungsteilnahmen bestens gewappnet sind.

online | Mo. 08.09.2025 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für öffentliche Aufträge
  • Unternehmen, die sich für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen interessieren

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