Cyber-Kriminelle nutzen Vergabebekanntmachungen
Cyber-Kriminelle nutzen Vergabebekanntmachungen
Transparenz ist ein hohes Gut. Sie ist zu Recht eine der tragenden Grundsätze des Vergaberechts und gewährleistet einen fairen Wettbewerb. Dass die Beachtung des Transparenzgrundsatzes öffentliche Auftraggeber und Bieter teuer zu stehen kommen kann, ist die andere Seite der Medaille. Denn die öffentlich einsehbaren Daten zu den Gewinnern europaweiter Ausschreibungen (bspw. über TED) werden – nach Kenntnis des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt – für Betrugshandlungen genutzt.
Bei dieser Betrugsmasche werden die in der Bekanntmachung über vergebene Aufträge benannten Unternehmen vorgeblich im Namen der ausschreibenden Stellen – regelmäßig per E-Mail – kontaktiert. Die E-Mails sehen täuschend echt aus und sind häufig lediglich nur durch die verwendete E-Mail-Adresse als gefälscht identifizierbar.
Inhalt der fingierten E-Mails sind dann regelmäßig (knappe) Fragestellungen, inwieweit offene Zahlungen bestehen, verbunden mit der Bitte, die zugehörigen (originalen) Rechnungen zu übersenden. Die so erlangten Rechnungsdaten werden anschließend dergestalt manipuliert, dass die tatsächlichen Bankverbindungen der (Gläubiger-)Unternehmen durch die der Betrüger ausgetauscht werden. Mit diesen manipulierten Rechnungen wenden sich die Kriminellen sodann an die öffentlichen Auftraggeber mit der Aufforderung zur Rechnungsbegleichung. Werden die Zahlungen sodann auf die „falschen“ Konten geleistet, ist der finanzielle Schaden eingetreten.
Um Schädigungen zu vermeiden, empfiehlt das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt, die Absender-E-Mails und insbesondere Zahlungsaufforderungen sorgfältig zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten, unbekannten Domains, Rechtschreibfehlern etc. lohnt es sich, lieber einmal mehr beim Vertragspartner nachzufragen. Die Kontaktaufnahme sollte dabei unbedingt über bekannte, offizielle Kommunikationswege erfolgen.
Verdächtige E-Mails oder Rechnungen sollten zudem der IT-Abteilung, Bank und den zuständigen Behörden gemeldet werden. Vor allem gilt es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für derartige Betrugsversuche zu sensibilisieren. Dabei helfen auch klare Prozesse für die Rechnungsprüfung und Zahlungsanweisungen. Dies gilt für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber gleichermaßen.
von Prof. Dr. Christian-David Wagner, Fachanwalt für Vergaberecht
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