eForms

eForms sind neue elektronische Standardformulare für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge in EU-weiten Vergabeverfahren. Im Gegensatz zu den bisherigen Papier- oder PDF-Standardformularen bestehen eForms aus variablen Datenfeldern, die je nach Bedarf des Auftraggebers zusammengestellt werden.

Die Einführung von eForms hat mehrere Vorteile. Sie können an nationale Anforderungen angepasst und in verschiedene nationale Vergabeplattformen integriert werden. eForms erleichtern Unternehmen die Suche nach Bekanntmachungen und reduzieren den Verwaltungsaufwand. Darüber hinaus ermöglichen sie datengestützte Entscheidungen über öffentliche Ausgaben und machen Vergabeverfahren für die Bürger transparenter.

Rechtsgrundlage für eForms ist die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 der Europäischen Kommission. Ab dem 25. Oktober 2023 werden eForms anstelle der bisherigen Standardformulare verpflichtend. Seit November 2022 können öffentliche Auftraggeber eForms bereits freiwillig nutzen.

In Deutschland werden eForms durch eine Neuregelung in der Vergabeverordnung (VgV) eingeführt. Oberhalb der EU-Schwellenwerte werden eForms verpflichtend und freiwillig auszufüllende Datenfelder können verpflichtend gemacht werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz strebt die Einführung von eForms als Standard auch für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte an, um die Transparenz für Unternehmen und Bürger zu erhöhen.

Digitale Konferenz
Digitale Konferenz: Die Bietersicht auf Vergabeunterlagen

Im Rahmen dieser Digitalen Konferenz erfahren öffentliche Auftraggeber, welche Änderungen die Einführung der E-Vergabe auf die Unternehmen (Bieter) hat, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen gelten und wie die Bieter das Deutsche Vergabeportal DTVP für die elektronische Angebotsabgabe in der Praxis einsetzen.

online | Do. 28.11.2024 | 10:00

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