Qualifizierungssystem

Einrichtung, Bekanntmachung und Betrieb eines Qualifizierungssystems für Sektorenauftraggeber
Qualifizierungssysteme für Sektorenauftraggeber mit DTVP

Sektorenauftraggebern wird in § 48 SektVO die Möglichkeit eröffnet, über die Einrichtung eines Qualifizierungssystems die Eignungsfeststellung von Unternehmen unabhängig von einem konkreten Vergabeverfahren durchzuführen. Das Qualifizierungssystem kann auf unbestimmte Zeit veröffentlicht werden, wobei Unternehmen während der Gültigkeitsdauer jederzeit die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem zu stellen. Die Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems, sowie die Gültigkeitsdauer, wird nach § 37 SektVO veröffentlicht. Diese stellt gleichzeitig den Aufruf zum Wettbewerb auf, sodass die spätere Auftragsvergabe im Zuge eines nichtoffenen Verfahrens oder eines Verhandlungsverfahrens unter den qualifizierten Unternehmen erfolgt.

Einrichtung, Bekanntmachung und Betrieb eines Qualifizierungssystems für Sektorenauftraggeber
Qualifizierungssysteme für Sektorenauftraggeber mit DTVP

Im Rahmen des Webinars zeigen wir Ihnen, welche Vorteile mit der Einrichtung von Qualifizierungssystemen nach § 48 SektVO einhergehen und wie die technische Umsetzung mithilfe des Deutschen Vergabeportals erfolgt.

online | Mi. 25.09.2024 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter-/innen von Vergabestellen bei Sektorenauftraggebern

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