Qualifizierungssystem

Sektorenauftraggebern wird in § 48 SektVO die Möglichkeit eröffnet, über die Einrichtung eines Qualifizierungssystems die Eignungsfeststellung von Unternehmen unabhängig von einem konkreten Vergabeverfahren durchzuführen. Das Qualifizierungssystem kann auf unbestimmte Zeit veröffentlicht werden, wobei Unternehmen während der Gültigkeitsdauer jederzeit die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem zu stellen. Die Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems, sowie die Gültigkeitsdauer, wird nach § 37 SektVO veröffentlicht. Diese stellt gleichzeitig den Aufruf zum Wettbewerb auf, sodass die spätere Auftragsvergabe im Zuge eines nichtoffenen Verfahrens oder eines Verhandlungsverfahrens unter den qualifizierten Unternehmen erfolgt.

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, sind Bieter zunehmend darauf angewiesen, Angebote elektronisch einzureichen. Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche Änderungen die Einführung von E-Vergabe vonseiten der Auftraggeber auf Sie als Bieter zukommen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie gelten und wie Sie das Deutsche Vergabeportal DTVP für die Auftragsrecherche und elektronische Angebotsabgabe in der Praxis erfolgreich einsetzen.

online | Do. 18.12.2025 | 10:00

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