Qualifizierungssystem

Sektorenauftraggebern wird in § 48 SektVO die Möglichkeit eröffnet, über die Einrichtung eines Qualifizierungssystems die Eignungsfeststellung von Unternehmen unabhängig von einem konkreten Vergabeverfahren durchzuführen. Das Qualifizierungssystem kann auf unbestimmte Zeit veröffentlicht werden, wobei Unternehmen während der Gültigkeitsdauer jederzeit die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem zu stellen. Die Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems, sowie die Gültigkeitsdauer, wird nach § 37 SektVO veröffentlicht. Diese stellt gleichzeitig den Aufruf zum Wettbewerb auf, sodass die spätere Auftragsvergabe im Zuge eines nichtoffenen Verfahrens oder eines Verhandlungsverfahrens unter den qualifizierten Unternehmen erfolgt.

Unsicher bei Ausschreibungen? Das muss nicht sein!
Die 7 häufigsten Fragen zu öffentlichen Ausschreibungen

Bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen entstehen häufig eine Menge Fragen, auf die man auf Anhieb keine Antwort weiß. Es werden die Top 7 Fragen über Ausschreibungen anhand von Praxisbeispielen beantwortet, sodass Sie für die erste und alle darauffolgenden Ausschreibungsteilnahmen bestens gewappnet sind.

online | Mo. 16.03.2026 | 10:00

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