Qualifizierungssystem

Sektorenauftraggebern wird in § 48 SektVO die Möglichkeit eröffnet, über die Einrichtung eines Qualifizierungssystems die Eignungsfeststellung von Unternehmen unabhängig von einem konkreten Vergabeverfahren durchzuführen. Das Qualifizierungssystem kann auf unbestimmte Zeit veröffentlicht werden, wobei Unternehmen während der Gültigkeitsdauer jederzeit die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem zu stellen. Die Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems, sowie die Gültigkeitsdauer, wird nach § 37 SektVO veröffentlicht. Diese stellt gleichzeitig den Aufruf zum Wettbewerb auf, sodass die spätere Auftragsvergabe im Zuge eines nichtoffenen Verfahrens oder eines Verhandlungsverfahrens unter den qualifizierten Unternehmen erfolgt.

Regionalforum Berlin
Regionalforum Berlin am 25.11.2025

Im Rahmen der nationalen Veranstaltungsreihe "Regionalforen" bietet das Deutsche Vergabeportal DTVP interessierten öffentlichen Auftraggebern aus Berlin einen Überblick über landesrechtliche Besonderheiten bei der Anwendung der E-Vergabe und einen Einblick in die Nutzung der elektronischen Vergabeplattform DTVP.

Berlin | Di. 25.11.2025 | 08:30

Kontaktieren Sie uns direkt:

Zum Kontaktformular