Qualifizierungssystem

Qualifizierungssysteme mit DTVP – Umsetzung für Sektorenauftraggeber
Qualifizierungssysteme für Sektorenauftraggeber mit DTVP

Sektorenauftraggebern wird in § 48 SektVO die Möglichkeit eröffnet, über die Einrichtung eines Qualifizierungssystems die Eignungsfeststellung von Unternehmen unabhängig von einem konkreten Vergabeverfahren durchzuführen. Das Qualifizierungssystem kann auf unbestimmte Zeit veröffentlicht werden, wobei Unternehmen während der Gültigkeitsdauer jederzeit die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem zu stellen. Die Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems, sowie die Gültigkeitsdauer, wird nach § 37 SektVO veröffentlicht. Diese stellt gleichzeitig den Aufruf zum Wettbewerb auf, sodass die spätere Auftragsvergabe im Zuge eines nichtoffenen Verfahrens oder eines Verhandlungsverfahrens unter den qualifizierten Unternehmen erfolgt.

Qualifizierungssysteme mit DTVP – Umsetzung für Sektorenauftraggeber
Qualifizierungssysteme für Sektorenauftraggeber mit DTVP

Dieses Webinar richtet sich an Vergabestellen, die sich mit dem Einsatz von Qualifizierungssystemen befassen und deren Umsetzung mit DTVP kennenlernen oder vertiefen möchten.

online | Mi. 29.07.2026 |

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Mitarbeiter-/innen von Vergabestellen bei Sektorenauftraggebern

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