Qualifizierungssystem

Sektorenauftraggebern wird in § 48 SektVO die Möglichkeit eröffnet, über die Einrichtung eines Qualifizierungssystems die Eignungsfeststellung von Unternehmen unabhängig von einem konkreten Vergabeverfahren durchzuführen. Das Qualifizierungssystem kann auf unbestimmte Zeit veröffentlicht werden, wobei Unternehmen während der Gültigkeitsdauer jederzeit die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem zu stellen. Die Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems, sowie die Gültigkeitsdauer, wird nach § 37 SektVO veröffentlicht. Diese stellt gleichzeitig den Aufruf zum Wettbewerb auf, sodass die spätere Auftragsvergabe im Zuge eines nichtoffenen Verfahrens oder eines Verhandlungsverfahrens unter den qualifizierten Unternehmen erfolgt.

Für alle, die das DTVP bisher nicht als Kunden nutzen und es mit den wichtigsten Funktionen kennenlernen möchten.
E-Vergabe mit DTVP – Einfach. Schnell. Sicher.

In diesem Webinar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick darüber, wie die E-Vergabe mit DTVP funktioniert und welchen konkreten Mehrwert die Lösung für Ihre tägliche Arbeit bietet.

online | Di. 13.01.2026 |

Kontaktieren Sie uns direkt:

Zum Kontaktformular