Kommunikation in Vergabeverfahren mit DTVP - Bieterfragen strategisch richtig nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen
Kommunikation in Vergabeverfahren: Bieterfragen

Flickenteppich UVgO

Die Einführung der UVgO kommt langsam aber stetig voran. Während in Norddeutschland Hamburg und Bremen bereits 2017 mit leuchtendem Beispiel vorangingen, lässt die Umsetzung in einigen Bundesländern indes auf sich warten.

Eine schnelle Reaktion zeigte auch Bayern und veröffentlichte noch im November 2017 eine neue Verwaltungsvorschrift, im Zuge dessen staatliche Auftraggeber seit dem 1. Januar 2018 die UVgO anwenden müssen. Kommunalen Auftraggebern wird die Anwendung lediglich empfohlen. In Brandenburg ist die UVgO für die Kommunen seit dem 1. Mai in Kraft. Landesbehörden warten noch auf die erforderliche Anpassung der VV zu § 55 LHO, so dass für diese noch die VOL/A gilt. Auch das Saarland hat seine Verwaltungsvorschriften geändert und die UVgO für die Landesbehörden im März 2018 für anwendbar erklärt und kommunalen Auftraggebern die Anwendung zumindest empfohlen. Eingeführt und verpflichtend anzuwenden ist die UVgO in Nordrhein-Westfalen und zwar auch für Kommunen. Daran ändert auch der Wortlaut von Ziffer 5.1 der kommunalen Vergabegrundsätze NRW nichts („soll“). Baden-Württemberg verpflichtet bislang nur seine Landesbehörden zur Anwendung der UVgO. Auf kommunaler Ebene wird hingegen noch immer mit der VOL/A gearbeitet.

Ein Blick ins neue Jahr zeigt, dass die UVgO zum 1. Januar 2019 in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt wird. Mit den für 2019 geplanten Gesetzesänderungen in Schleswig-Holstein und Thüringen soll auch dort die UVgO voraussichtlich Februar/März bzw. bis Frühsommer 2019 für anwendbar erklärt werden. In der Bundeshauptstadt soll die Einführung der UVgO ebenfalls in 2019 erfolgen.
Aus Rheinland-Pfalz ist zu hören, dass im Laufe des Jahres 2019 die UVgO eingeführt werden soll. In Sachsen-Anhalt rechnet man damit, dass die UVgO ab dem Frühsommer 2019 anzuwenden ist. Allerdings setzt dies voraus, dass die Kenia-Koalition sich bis dahin auf ein neues Landesvergabegesetz einigt. Keine belastbaren Informationen liegen für Hessen und Niedersachsen vor. Dort heißt es, der Dinge zu harren, die da kommen. Und was macht Sachsen? Die Landtagswahl im Herbst 2019 abwarten, so dass frühestens im Jahre 2020 mit einer Umsetzung gerechnet werden kann.

von Prof. Dr. Christian-David Wagner, Fachanwalt für Vergaberecht

Kommunikation in Vergabeverfahren mit DTVP - Bieterfragen strategisch richtig nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen
Kommunikation in Vergabeverfahren: Bieterfragen

Die richtige Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern (Vergabestellen), insbesondere die zielgerichtete und erfolgsorientierte Kommunikation in einem Vergabeverfahren, wird von Unternehmen (Bietern) vielfach unterschätzt. Dabei sind Vergabeunterlagen häufig wirklich unverständlich, ungewollt lückenhaft oder individuell auslegungsbedürftig.

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