Kommunikation in Vergabeverfahren mit DTVP - Bieterfragen strategisch richtig nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen
Kommunikation in Vergabeverfahren: Bieterfragen

eVergabe, E-Vergabe oder e-Vergabe?

Zur richtigen Schreibweise der Ergänzung des Wortes „elektronisch“, wenn ausgedrückt werden soll, dass eine elektronische Form gemeint ist (wie z.B. E-Rechnung), bestehen leider kontroverse Schreibweisen und Ansichten: Von Gesetzgebern über Verlage bis hin zu privaten Lösungsanbietern, die maßgeblich dem Digitalisierungsprozess beitragen, werden am Beispiel der E-Vergabe aktuell drei unterschiedliche Schreibungen verwendet:

  1. E-Vergabe
  2. eVergabe
  3. e-Vergabe

Durch die fortschreitende Digitalisierung in allen Bereichen unseres Lebens, aber insb. auch auf der Verwaltungsebene sind solche Begriffe nicht weg zu denkende Bestandteile unserer Alltagssprache geworden. Neben den allen bekannten Substantiven wie „E-Learning“, „E-Business“ und  „E-Mail“ sind gerade auf der legislativen Ebene“ in letzten Jahren viele dazu gekommen, wie z.B. „E-Government“, „E-Akte“ oder „E-Rechnung“.

Nachdem bereits vor einiger Zeit das Redaktions-Team des cosinex Blogs in einem Interview mit Prof. Dr. Fluck der Frage nachgegangen ist, lohnt ein Update.

Fazit des Interviews war, dass es sich bei der Bezeichnung E-Vergabe (d.h. die „elektronische Durchführung von Vergabeverfahren“ oder schlicht „elektronische Vergabe“) um ein Nominalkompositum und damit schlicht um ein Substantiv handelt, welches wie alle Substantive großem Anfangsbuchstaben zu schreiben ist.

Die entsprechende Schreibung vertritt auch Duden nach wie vor (hier am Bespiele der „E-Mail“):

E-Mail ist ein Substantiv und wird deshalb – wie alle Substantive – mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben. Mail ist auch ein Substantiv (innerhalb einer Zusammensetzung mit Bindestrich) und wird deshalb ebenfalls großgeschrieben. E und Mail werden mit Bindestrich verbunden, da Einzelbuchstaben generell mit Bindestrich »angekoppelt« werden: T-ShirtU-Bahn.“

Die Schreibung wird mit unzähligen Beispielen in dem Rechtschreibwörterbuch der deutschen Sprache belegt: von E-Voting und E-Banking über E-Commerce und E-Post bis hin zu E-Pass und E-Content.

Gerade im Bereich des Öffentlichen Auftragswesens erscheint daher die Schreibung „E-Vergabe“ neben der von Duden empfohlener Schreibung des Begriffs „E-Goverment“ aus dem gleichen Themenbereich (Verwaltungsmodernisierung) nur plausibel. „E“ und das zusätzliche Substantiv werden mit Bindestrich verbunden, da Einzelbuchstaben generell mit Bindestrich verbunden werden.

Die leider noch oft vertretene Schreibweise „eVergabe“ scheint dem Einfluss der englischen Sprache auf Begriffe geschuldet zu sein, die in der deutschen Sprache entweder keinen Äquivalent haben oder noch nicht fest etabliert sind. Nicht zuletzt ist hier der Einfluss von den auf dem Markt stark vertretenen und etablierten Produktmarken zu sehen, wie z.B. die Apple-Serie (iPhone, iPad, iPad) oder eBay. Automatische Übernahme des englischen Begriffes mit seiner Schreibung in die deutsche Sprache ist jedoch gerade bei Termini, als einer festgelegten Bezeichnung aus einem Fachgebiet, nicht vertretbar. Für die Begriffe, die keine feste Termini in der deutsche Sprache darstellen, vor sich jedoch das Wort „elektronisch“ in abgekürzter Form benötigen, wird die Schreibung „el.“ oder „elektr.“ empfohlen, z.B. „el. Lexikographie“.

Unser Fazit

Nachdem sich auch die Bundesregierung und der Gesetzgeber nicht nur mit der E-Vergabe, sondern auch mit der Bezeichnung der E-Rechnung der entsprechenden Schreibweise angeschlossen hat, wird die Wahl eng. Auch vor dem Hintergrund der regen Diskussionen rund um Anglizismen und Scheinanglizismen im deutschen Sprachgebrauch wird an der Schreibung „E-Vergabe“ als einzig Richtige kaum ein Weg vorbeiführen.

Kommunikation in Vergabeverfahren mit DTVP - Bieterfragen strategisch richtig nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen
Kommunikation in Vergabeverfahren: Bieterfragen

Die richtige Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern (Vergabestellen), insbesondere die zielgerichtete und erfolgsorientierte Kommunikation in einem Vergabeverfahren, wird von Unternehmen (Bietern) vielfach unterschätzt. Dabei sind Vergabeunterlagen häufig wirklich unverständlich, ungewollt lückenhaft oder individuell auslegungsbedürftig.

online | Di. 26.11.2024 | 13:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Unternehmen, die regelmäßig an Vergabeverfahren teilnehmen und die Kommunikation mit den Vergabestellen optimieren wollen.
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in Deutschland erweitern und vertiefen wollen.

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„Unser Antrieb: Ihre Perspektive. Digitalisierung gemeinsam gestalten“ –unter diesem Motto fand am 25. und 26. April 2017 die 24. Informationstagung []
Alle (zwei) Jahre wiederkommen die neuen Schwellenwerte. Die neuen Schwellenwerte finden Sie in diesem Artikel
Die aktuellen EU Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergabe finden Sie in unserem Ratgeber „Relevanz und Höhe der Schwellenwerte“. •    Bauaufträge : []

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