Kommunikation in Vergabeverfahren mit DTVP - Bieterfragen strategisch richtig nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen
Kommunikation in Vergabeverfahren: Bieterfragen

Vergaberechtsreform 2016: Neue EU-Schnittstelle für DTVP erfolgreich rezertifiziert

Pünktlich zum Inkrafttreten des novellierten Vergaberechts am 18. April wird auch die technische Basis des Deutschen Vergabeportals aktualisiert, den Stand der neuen Vorgaben zu erfüllen. Wichtige Schwerpunkte sind – neben der Umsetzung der neuen EU-Formulare – die Aktualisierung der entsprechenden Schnittstelle zur EU und die damit verbundenen Anpassungen.

Mehr Pflichtfelder und strengere Validierung der Eingaben

Generell wurden die neuen Formulare durch die EU gezielt für die elektronische Datenerfassung in E-Vergabeplattformen konzipiert und explizit nicht mehr für ein Ausfüllen von Word- oder PDF-Formularen.

Im Vergleich zu den „alten“ EU-Formularen erhalten Nutzer unter inhaltlichen Gesichtspunkten zukünftig Eingabemasken, die – den Vorgaben der EU entsprechend – deutlich mehr Pflichtfelder vorsehen. Auch bei der Validierung der Daten gibt es Änderungen: So werden einzelne Eingaben (bzw. diese auch untereinander) noch strikter als bislang auf eine nach den Regeln der EU korrekte Eingabe geprüft. Erklärtes Ziel dieser Verschärfung ist die Erhöhung der Datenqualität sowie entsprechender Auswertungsmöglichkeiten bzw. Statistiken.

Die neuen Verfahrensangaben („Formulare“) werden wie bislang über entsprechenden Eingabemasken strukturiert erfasst bzw. eingegeben. Hierbei unterstützen intuitive Nutzerhinweise u.a., wenn Dateneingaben nicht den vorgegebenen Validierungsregeln entsprechen.

Neu ist, dass einige Eingaben, die überwiegend statistischen Zwecken dienen, zwar an die EU übermittelt, jedoch nicht (oder nur nach einer Bestätigung „Sind Sie mit der Veröffentlichung einverstanden?“) veröffentlicht werden. Nutzer des Deutschen Vergabeportals können sich – wenn für nationale Veröffentlichungen EU-weiter Bekanntmachungen DTVP genutzt wird – darauf verlassen, dass entsprechende Angaben zwar an die EU übermittelt, aber (auch bei Nutzung sonstiger Veröffentlichungsmöglichkeiten) aus dem System heraus nicht national bekannt gemacht werden.

Zeitpunkt der Veröffentlichung maßgeblich

Während bislang bei EU-weiten Verfahren die jeweiligen Bekanntmachungen national nicht vor dem Tag der Absendung an die EU (VOL/A § 15 EG Abs. 4) veröffentlicht werden durften, ist nun die tatsächliche Veröffentlichung im Supplement des Amtsblatts (das sog. Amtsblatt S bzw. die entsprechende Datenbank TED) maßgeblich. Erfolgt die Veröffentlichung nicht binnen 48 Stunden nach Bestätigung über den Eingang der Bekanntmachung (durch das Amt für Veröffentlichungen), darf diese auch national veröffentlicht werden (§ 40 Abs. 3 VgV-E bzw. § 40 Abs. 3 SektVO-E sowie § 23 Abs. 3 KonzVgV-E). Technisch ist durch die neue Schnittstelle eine unmittelbare Bestätigung über den Eingang vorgesehen, so dass sich hierdurch keine Verzögerung ergeben sollte.

Um die Abbildung dieser Vorgaben den Nutzern möglichst einfach zu machen, wurde eine Erweiterung der Schnittstelle vorgenommen. Hierüber werden nun die erfolgte Veröffentlichung und der entsprechende Zeitpunkt der Veröffentlichung im Amtsblatt S bzw. TED an das Deutsche Vergabeportal übermittelt. Bei Erhalt dieser Information über die Schnittstelle (alternativ 48 Stunden nach Erhalt der Eingangsbestätigung über die Schnittstelle) erfolgt die Veröffentlichung auf DTVP automatisiert, ebenso die Weitergabe der Informationen an weitere nationale Veröffentlichungsorgane und Submissionsanzeiger, soweit diese vom Nutzer ausgewählt wurden.

„Deeplink“ auf die Vergabeunterlagen

Ausdrücklich geregelt wird nun, dass in der Bekanntmachung die Internet-Adresse zu veröffentlichen ist, unter der ein unentgeltlicher, uneingeschränkter, vollständiger und direkter Zugriff auf die Vergabeunterlagen besteht (U.a. § 41 Abs. 1 VgV-E).

Damit bleiben jedenfalls sprachlich die Regelungen der neuen Vergabeverordnungen hinter den Vorgaben der EU zurück, die in gleicher Weise einen Zugriff auf die Auftragsunterlagen (also die Vergabeunterlagen sowie die entsprechende Bekanntmachung) fordern. Im Interesse einer richtlinienkonformen Auslegung und einer bestmöglichen Transparenz werden die in DTVP erfassten (und an die EU übermittelten) EU-Bekanntmachungen zum Stichtag einen entsprechenden Link enthalten, der direkt auf den Projektraum und die „Auftragsunterlagen“ führt.

Neue Schnittstellentechnik / Neue Funktionen

Die neue eingesetzte Webservice-Technologie für die Schnittstelle bietet nicht nur viele technische Vorzüge, sondern auch Vorteile aus Sicht der Nutzer: So kann u.a. ab sofort der Status der Veröffentlichung direkt in der Lösung nachverfolgt werden, genauso wie der Link zur TED-Bekanntmachung u.v.m.

Kommunikation in Vergabeverfahren mit DTVP - Bieterfragen strategisch richtig nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen
Kommunikation in Vergabeverfahren: Bieterfragen

Die richtige Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern (Vergabestellen), insbesondere die zielgerichtete und erfolgsorientierte Kommunikation in einem Vergabeverfahren, wird von Unternehmen (Bietern) vielfach unterschätzt. Dabei sind Vergabeunterlagen häufig wirklich unverständlich, ungewollt lückenhaft oder individuell auslegungsbedürftig.

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