Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Gut informierte Unternehmen für die öffentlichen Aufträge

Seit Ende 2015 bietet das Deutsche Vergabeportal (DTVP) Schulungen für Unternehmen (Bieter) zur Anwendung der eigenen Plattform im Rahmen der E-Vergabe an. Bis März 2020 wurden über 35 Seminare an drei Standorten durchgeführt. In Köln, Stuttgart und Hannover nahmen mehr als 1.000 Nutzer an den „DTVP-Praktikerseminaren“ teil. Nach der pandemiebedingten Umstellung auf Online-Schulungen im Frühjahr 2020 wurden diese Seminare dann fast monatlich online angeboten. Auch hier zeigte sich ein großes Interesse und die enorme wirtschaftliche Bedeutung der öffentlichen Aufträge für Unternehmen.

Seit Beginn dieser Seminarreihe ist Prof. Dr. Christian-David Wagner aus Leipzig ein fester Bestandteil als Referent. Der Fachanwalt für Vergaberecht übernimmt den vergaberechtlichen Teil in diesen Schulungen und zeigt den Teilnehmern anhand der aktuellen Rechtsprechung und seiner Erfahrungen aus dem Anwaltsalltag die rechtlichen Fallstricke auf.
Im zweiten Teil der erfolgreichen Seminarreihe stellt Herr Sebastian Kleemann aus dem Marketing DTVP die Plattform vor. Zudem sind zahlreiche praktische Tipps ebenso relevant wie die Durchführung der Abgabe eines Angebots . Durch diese Nähe zu den Nutzern kann Herr Kleemann deren Wünsche und Erfahrungen direkt sammeln und an die Produktberatung für Unternehmen weitergeben. 

Beide Referenten sind bereits seit fünf Jahren ein eingespieltes Team und standen für ein kurzes Interview zur Verfügung. Das Interview wurde im Rahmen eines Dialogs beider Referenten durchgeführt.

Herr Kleemann (DTVP):
Herr Professor Wagner, wir blicken jetzt gemeinsam auf über 35 erfolgreich durchgeführte Seminare und auch schon einige Webinare in über fünf Jahren zurück. Worin sehen Sie für die Unternehmen den Mehrwert unserer Seminare?

Herr RA Prof. Dr. Wagner:
Es geht darum, die Unternehmen für das Thema E-Vergabe zu sensibilisieren. Denn was hilft es, wenn ein Unternehmer ein hervorragendes Angebot erstellt, aber die Formvorschriften der E-Vergabe missachtet und das Angebot ausgeschlossen werden muss? Nur das vergaberechtliche Wissen im Zusammenspiel mit der sicheren Anwendung vereinfacht den Bietern das Gewinnen von öffentlichen Aufträgen. Und letztlich zählt für ein Unternehmen doch nur der Auftrag.
Genau an diesem Punkt setzen unsere Praktikerseminare an, nämlich den Unternehmen das nötige Rüstzeug auf den Weg zur Angebotsabgabe mitzugeben. Dazu gehört nun einmal auch Kenntnis der Rechtslage. Zumal die Unternehmen im Kontext der E-Vergabe nicht nur Pflichten beachten müssen, sondern auch Rechte haben. 

Herr RA Prof. Dr. Wagner:
Herr Kleemann, nicht nur der rechtliche Teil ist für die Unternehmen interessant im Rahmen des DTVP-Praktikerseminars. Was sind Ihre Erfahrungen als DTVP-Mitarbeiter aus den letzten Jahren?

Herr Kleemann (DTVP):
Die Unternehmen erfahren an einem halben Tag alles, was sie als Bieter für eine sichere, unkomplizierte und elektronische Angebotsabgabe wissen müssen.
Zu Beginn der Seminarreihe war die Frage nach dem Datenschutz das führende Thema. Dies ist in der jüngeren Vergangenheit kein Thema mehr. Die Teilnehmer wollen die Plattform sehen, die echte Anwendung. Wie sieht eine Angebotsabgabe richtig aus? Durch Kenntnis der von Ihnen, Herr Prof. Dr. Wagner, vermittelten Rechtsgrundlagen sind die Teilnehmer handlungssicher im Umgang mit den Vergabeunterlagen und speziell in der Kommunikation mit den ausschreibenden Stellen.

Herr Kleemann (DTVP):
Herr Prof. Wagner, es gibt aktuell immer mehr Rechtsprechung in der E-Vergabe. Wie bewerten Sie grundsätzlich diese zahlreichen Urteile und wo wird die Reise hingehen? Ist das nicht für die Unternehmen undurchsichtiger?

Herr RA Prof. Dr. Wagner:
Über die Jahre ist eine deutliche Verschiebung der Inhalte erkennbar. Am Anfang, d.h. 2016, 2017, ging es häufig um die Frage, wer technische Unzulänglichkeiten, wie z.B. eine unzureichende Internetverbindung, zu vertreten hat. Man hat gemerkt, dass sämtliche Beteiligten sich erst einmal an die technische Materie herantasten mussten. Im Moment ist die Textform nach § 126b BGB der große Renner „Wer muss wann in welcher Form die Angebote oder andere Dokumente unterzeichnen?“ Ich denke aber, dass die Menge der Entscheidungen geringer werden wird. Die Unklarheiten werden nach und nach beseitigt. Es ist halt wie bei allen Neuerungen. Wenn alle damit vertraut sind, reduziert sich die Fehleranfälligkeit. Und bis dies soweit ist, schaffen wir den Unternehmen die notwendige Durchsicht.

Herr RA Prof. Dr. Wagner:
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe waren unterschiedliche Unternehmen als Teilnehmer dabei. Was haben Sie als Anbieter einer E-Vergabeplattform im Nachgang für Erfahrungen gemacht?

Herr Kleemann (DTVP):
Nun, in all den Jahren waren Einzelkaufleute, Handwerker, aber auch Dienstleister und Vertreter von DAX-Konzernen als Teilnehmer dabei. Zudem ist kaum ein Gewerk, eine Branche oder Dienstleistung nicht bei öffentlichen Aufträgen bedacht. Das zeigt die Reichweite der öffentlichen Ausschreibungen. Alle Unternehmen müssen ja die gleichen Prozesse im Rahmen der E-Vergabe durchlaufen. Wir wollen den Nutzern Sicherheit geben und mögliche Ängste vor der Digitalisierung nehmen. Im Nachgang zu einigen Seminaren bekamen wir durchweg gute Rückmeldungen von zufriedenen Nutzern.

Das Deutsche Vergabeportal (DTVP) setzt weiterhin auf Online-Schulungen für interessierte Unternehmen.
Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter HIER
 

Sebastian Kleemann, DTVP GmbH

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, sind Bieter zunehmend darauf angewiesen, Angebote elektronisch einzureichen. Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche Änderungen die Einführung von E-Vergabe vonseiten der Auftraggeber auf Sie als Bieter zukommen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie gelten und wie Sie das Deutsche Vergabeportal DTVP für die Auftragsrecherche und elektronische Angebotsabgabe in der Praxis erfolgreich einsetzen.

online | Di. 28.05.2024 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für Angebotsabgaben öffentlicher Ausschreibungen
  • Einsteiger in die elektronische Vergabe
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in der Praxis erweitern und vertiefen wollen

Weitere Informationen

24. Informationstagung der IHK-GfI
„Unser Antrieb: Ihre Perspektive. Digitalisierung gemeinsam gestalten“ –unter diesem Motto fand am 25. und 26. April 2017 die 24. Informationstagung []
Alle (zwei) Jahre wiederkommen die neuen Schwellenwerte. Die neuen, ab 01. Januar 2022 geltenden Schwellenwerte finden Sie in diesem Artikel
Die aktuellen EU Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergabe finden Sie in unserem Ratgeber „Relevanz und Höhe der Schwellenwerte“. •    Bauaufträge : []

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