Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Ausschreiben mit dem Deutschen Vergabeportal nach VgV

PQ-VOB – Was ist das?

Teil 1: PQ-VOB – Was ist das? Auf- oder Abbau von bürokratischen Hürden

Das Verfahren zur Präqualifizierung von Bauunternehmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauunternehmen (PQ-Verfahren) soll sowohl auf Seiten der Bieter als auch der Vergabestellen zu einer Vereinfachung bei der öffentlichen Bauauftragsvergabe führen. Ziel ist es sicherzustellen, dass die am Vergabeverfahren beteiligten Bieter die in Deutschland geforderten Mindestanforderungen an öffentliche Auftragnehmer erfüllen, den Dokumentationsaufwand im Vergabeverfahren zu reduzieren und Kosten auf Seiten der ausschreibenden Stellen sowie der Bieter zu senken.

Die Präqualifikation von Bauunternehmen wird von Bundes- und Länderministerien, in deren Zuständigkeit das Bauen fällt, sowie den kommunalen Spitzenverbänden als öffentliche Auftraggeber im Baubereich mitgetragen. Ebenso unterstützen die Haupt- und Wirtschaftsverbände der Bauindustrie, des Baugewerbes und spezieller Fachbereiche des Bauens als Vertreter der Auftragnehmerseite sowie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt die Präqualifikation. (Leitlinie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens von Bauunternehmen vom 28. August 2019) Träger des PQ-Verfahrens ist der Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-Verein)

Das PQ-Verfahren steht allen Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes offen und kann sowohl von deutschen als auch ausländischen Bauunternehmen beantragt werden. Grundlage für das PQ-Verfahren bilden die in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauunternehmen (VOB) gestellten Anforderungen an die öffentliche Vergabe von Bauleistungen.

Ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit müssen Bauunternehmen, die an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen, mittels der unter § 6a der VOB Teil A (bzw. § 6a EU VOB/A) geforderten Angaben nachweisen. Für Unternehmen aus dem Ausland gilt, dass Sie ggf. entsprechende (Ersatz-)Nachweise aus ihrem Heimatland einreichen müssen. Diese Eignungsnachweise können entweder unter einem hohen bürokratischen Aufwand einzeln für jedes Vergabeverfahren erbracht werden oder durch die Eintragung in das allgemein zugängliche amtliche Verzeichnis des PQ-Vereins (PQ-Verzeichnis) nachgewiesen werden.

Das PQ-Verfahren trägt dazu bei, den Wettbewerb im Baugewerbe transparent und fair zu gestalten. Illegale Praktiken in der Bauwirtschaft werden unterbunden und seriöse Unternehmen geschützt. Unternehmen, welche die Anforderungen gemäß der Leitlinie für Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens erfüllen, werden in das PQ-Verzeichnis aufgenommen. Mit der Eintragung in das PQ-Verzeichnis erhalten die Unternehmen eine Registriernummer, mit der sie sich im Anschluss bei öffentlichen Vergabeverfahren ausweisen können.
Die Eintragung in das PQ-Verzeichnis sowie das damit verbundene Recht das Präqualifikationszeichen zu tragen, stellen daher ein Gütesiegel für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes dar.

Vergabestellen haben die Möglichkeit, die für öffentliche Vergaben notwendigen Unterlagen über das PQ-Verzeichnis zu beziehen. Hierfür gibt das Unternehmen im Vergabeverfahren nur seine Registriernummer mit an. Für die Eintragung in das PQ-Verzeichnis müssen sich die Unternehmen an dem vom PQ-Verein benannten Stellen (PQ-Stellen) wenden. Die PQ-Stellen führen eine Angebots-/Auftragsunabhängige Prüfung der Nachweise durch. Bei einem positiven Entscheid über die Eignung zur Präqualifikation werden die Unternehmen und Ihre Nachweise in das PQ-Verzeichnis aufgenommen.

Es ist für die Unternehmen von Vorteil, dass sie die Nachweise nicht mehr bei mehreren Vergabestellen einreichen müssen, sondern nur noch bei einer einzigen Stelle, die auch darauf achtet, dass die eingereichten Nachweise plausibel und gültig sind. Ist dies nicht der Fall, werden die Unternehmen von den PQ-Stellen aufgefordert die Unterlagen neu einzureichen. Das Vergaberecht sieht mit dem Formblatt 12 VHB „Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ oder der „Einheitlichen europäischen Eigenklärung – EEE“ neben dem PQ-Verfahren noch weitere Möglichkeiten zur Vereinfachung von Vergabeverfahren vor. Diese haben aber gegenüber dem PQ-Verfahren einen entscheidenden Nachteil:

Unternehmen, die sich mit den genannten Formularen an Ausschreibungen beteiligen, müssen auch weiterhin den Vergabeunterlagen für jede einzelne öffentliche Ausschreibung die im Vergabeverfahren geforderten Einzelnachweise beifügen oder diese ggf. nachreichen.

Vergabestellen können daher sicher sein, dass Unternehmen mit dem Eintrag in das PQ-Verzeichnis ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit mittels gültiger und plausibler Nachweise erbringen können.

Fazit:
Das PQ-Verfahren trägt zum Abbau bürokratischer Hürden bei und vereinfacht die dokumentarischen Anforderungen in einem Vergabeverfahren sowohl für die Unternehmen als auch die Vergabestellen.

Teil 2: Welche Vorteile hat das PQ-Verfahren für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes?

Teil 3: Welche Vorteile hat das PQ-Verfahren für Vergabestellen?

 

Vorstellung des Systems und der wichtigsten Funktionen sowie Durchführung einer Beispielausschreibung
Ausschreiben mit dem Deutschen Vergabeportal nach VgV

Im Rahmen des 1,5-stündigen Webinars zeigen Ihnen unsere Produktberater die wesentlichen Funktionen des Deutschen Vergabeportals anhand der Durchführung einer Ausschreibung nach VgV. Im Webinar gehen wir auch auf die Besonderheiten der Anlage und Veröffentlichung von EU-weiten Vergabeverfahren im neuen eForms-DE Standard ein.

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