Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein in Deutschland rechtlich etabliertes Regelwerk, das speziell für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen entwickelt wurde. Sie ist unterteilt in drei Teile: VOB/A, VOB/B und VOB/C, die jeweils unterschiedliche Aspekte des Vergabe- und Bauprozesses behandeln.
Die VOB/A betrifft die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber. Die VOB/A ist weder Gesetz noch Verordnung und wird wie auch die VOB/B und die VOB/C vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), einem nichtrechtsfähigen Verein, fortgeschrieben. Die öffentlichen Auftraggeber sind auf Grund der Verweisung in den vergaberechtlichen Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in der Vergabeverordnung (VgV) sowie aufgrund haushaltsrechtlicher Bestimmungen zur Anwendung der VOB/A verpflichtet. Ziel ist es, einen fairen und transparenten Wettbewerb zu gewährleisten und Korruption zu vermeiden.
Die VOB/A bestimmt also, wie die Arbeiten im Rahmen eines Bauvorhabens zu vergeben sind. Hier werden unter anderem die verschiedenen Vergabearten, wie öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe sowie die dafür erforderlichen Voraussetzungen beschrieben. Die VOB/A ist wiederum in drei Abschnitte unterteilt. Abschnitt 1 enthält die Vorschriften für unterschwellige Vergabeverfahren (siehe aktuelle Schwellenwerte). Abschnitt 2 gilt für EU-weite Vergabeverfahren. Abschnitt 3 regelt die Vergabebestimmungen für den Bereich Verteidigung und Sicherheit. Das Deutsche Vergabeportal DTVP führt regelmäßig kostenfreie Webinare zur Durchführung von Ausschreibungen nach VOB/A für Mitarbeiter von Vergabestellen durch.
Die VOB/B befasst sich mit den Vertragsbedingungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Es handelt sich um sog. AGB. Dieser Teil klärt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien während der Bauphase und beinhaltet Regelungen zur Ausführung der Bauleistungen, zu Änderungen des Bauvertrags, zu Vergütungen sowie zu Mängelansprüchen. Für Unternehmen, die Bauleistungen erbringen, ist die genaue Kenntnis der VOB/B essentiell, um ihre Ansprüche und Verpflichtungen zu kennen und um bei Streitigkeiten auf eine rechtliche Grundlage zurückgreifen zu können.
Die VOB/C enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). Diese Normen definieren die technischen Standards und Qualitätsanforderungen für die Ausführung der verschiedenen Gewerke. Kenntnisse über die VOB/C sind für ausführende Unternehmen unerlässlich, um die Qualität der Baumaßnahmen sicherzustellen und normgerecht zu arbeiten.
Vergabestellen, die Bauaufträge vergeben, müssen die VOB genau kennen, um rechtssicher ausschreiben und die Verträge korrekt abwickeln zu können. Unternehmen, die sich auf Ausschreibungen bewerben, müssen sich ebenfalls detailliert mit den VOB-Bestimmungen auseinandersetzen. Dies ist entscheidend, um bei der Angebotserstellung keine Fehler zu machen und ihre Chancen auf den Zuschlag zu erhöhen. Jeder, der in der Baubranche tätig ist, sei es auf der Seite der Vergabe oder der Ausführung, sollte sich intensiv mit den VOB-Regelungen vertraut machen.