Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Alles von Anbeginn!

Jeder Einkäufer weiß: Zeit ist auch im öffentlichen Beschaffungswesen ein knappes Gut. Dankbar wurde daher die Phase des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs genutzt, um die Vergabeunterlagen abschließend fertigzustellen. Das neue Vergaberecht schiebt dieser Vorgehensweise einen Riegel vor.

Sämtliche Verfahrensverordnungen schreiben nunmehr vor, dass der Auftraggeber bereits mit der Auftragsbekanntmachung die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt online unter einer elektronischen Adresse/ einem Hyperlink zur Verfügung stellen muss. Vollständig abrufbar sind die Unterlagen aber nur dann, wenn über die Internetadresse sämtliche Vergabeunterlagen und nicht nur Teile derselben abgerufen werden können. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München gilt dies auch für zweistufige Verfahren, wie zum Beispiel dem Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (OLG München, Beschluss vom 13.03.2017 – Verg 15/16).

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Verweis auf eine externe Quelle nicht ausreichend ist. Die Unterlagen müssen vollständig unter der elektronischen Adresse / dem Hyperlink zum Download bereitstehen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach und verweist beispielsweise in Bezug auf eine vorzulegende Kalkulationsvorlage lediglich auf ein „externes“ Handbuch, darf er das Angebot eines Bieters auch dann nicht ausschließen, wenn die Kalkulationsvorlage nicht vorgelegt wird (vgl. VK Bund, Beschluss vom 11.11.2017 – VK 2-128/17).

Fazit: Die Vergabeunterlagen müssen künftig mit der Bekanntmachung fertiggestellt sein. Der vorgeschaltete Teilnahmewettbewerb führt mithin nicht mehr zu einem Zeitgewinn für die Erstellung der Vergabeunterlagen. Dies muss bei den Planungen eines Vergabeverfahrens berücksichtigt werden. Vor allem den Bedarfsträgern sollte bewusst sein, dass das Motto „Am besten gestern“ so einfach nicht mehr umzusetzen ist.

von Prof. Dr. Christian-David Wagner, Fachanwalt für Vergaberecht

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, sind Bieter zunehmend darauf angewiesen, Angebote elektronisch einzureichen. Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche Änderungen die Einführung von E-Vergabe vonseiten der Auftraggeber auf Sie als Bieter zukommen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie gelten und wie Sie das Deutsche Vergabeportal DTVP für die Auftragsrecherche und elektronische Angebotsabgabe in der Praxis erfolgreich einsetzen.

online | Di. 11.11.2025 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für Angebotsabgaben öffentlicher Ausschreibungen
  • Einsteiger in die elektronische Vergabe
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in der Praxis erweitern und vertiefen wollen

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Alle (zwei) Jahre wiederkommen die neuen Schwellenwerte. Die neuen Schwellenwerte finden Sie in diesem Artikel
Die aktuellen EU Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergabe finden Sie in unserem Ratgeber „Relevanz und Höhe der Schwellenwerte“. •    Bauaufträge : []

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