Kommunikation in Vergabeverfahren mit DTVP - Bieterfragen strategisch richtig nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen
Kommunikation in Vergabeverfahren: Bieterfragen

Neue EU-Vergaberichtlinien

Die klassischen Vergabeverfahren lassen sich im Hinblick auf die Verfahrensschritte grob in fünf Schritte gliedern.

In der folgenden Tabelle werden die Umsetzungsfristen und ihre Auswirkungen auf die Praxis – auf Basis der aktuellen Richtlinien – dargestellt. Die genannten Termine stellen die (spätestmöglichen) Fristen dar.

Schritt 1) Bekanntmachung 
Die Bekanntmachung ist bei (EU-weiten) Vergaben im Amtsblatt S der EU (heute TED) zu veröffentlichen. 

Schritt 2) Bereitstellung Vergabeunterlagen 
Die Vergabe- bzw. Teilnahmeunterlagen sind an Bewerber zu übermitteln oder diesen bereitzustellen, die ihr Interesse an der Ausschreibung bekunden. 

Schritt 3) Bieterfragen 
Bei Vergabeverfahren können sich Aufklärungsfragen der Bewerber ergeben, die von Seiten der Vergabestellen (diskriminierungsfrei) beantwortet werden müssen (soweit es sich um sachdienliche Hinweise handelt oder diese kalkulationserheblich sind). Dies kann dazu führen, dass es erforderlich wird, Unterlagen nachzureichen oder geänderte bzw. erweiterte Vergabeunterlagen zur Verfügung zu stellen.

Schritt 4) Angebotsannahme 
Entgegennahme von Angeboten in der von der Vergabestelle vorgegebenen Form unter Wahrung der Vertraulichkeit, der Sicherstellung der Kenntnisnahme von Angebotsinhalten erst nach Angebotsöffnung etc. 

Schritt 5) Bieterkommunikation 
Sowohl im Rahmen der Prüfung und Wertung wie auch nach der Angebotswertung ergeben sich Kommunikationsbedarfe zwischen Vergabestelle und Bieter: von etwaigen Aufklärungsfragen der Vergabestelle an die Bieter oder die Nachforderung von Nachweisen über die Übermittlung der Mitteilungen nach (aktuell) § 101a GWB, Zusage- oder Absagemitteilungen bis hin zum Zuschlag.

 

Kommunikation in Vergabeverfahren mit DTVP - Bieterfragen strategisch richtig nutzen und rechtliche Rahmenbedingungen
Kommunikation in Vergabeverfahren: Bieterfragen

Die richtige Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern (Vergabestellen), insbesondere die zielgerichtete und erfolgsorientierte Kommunikation in einem Vergabeverfahren, wird von Unternehmen (Bietern) vielfach unterschätzt. Dabei sind Vergabeunterlagen häufig wirklich unverständlich, ungewollt lückenhaft oder individuell auslegungsbedürftig.

online | Di. 26.11.2024 | 13:30

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Unternehmen, die regelmäßig an Vergabeverfahren teilnehmen und die Kommunikation mit den Vergabestellen optimieren wollen.
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in Deutschland erweitern und vertiefen wollen.

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Alle (zwei) Jahre wiederkommen die neuen Schwellenwerte. Die neuen Schwellenwerte finden Sie in diesem Artikel
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