Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Neue EU-Vergaberichtlinien

Die klassischen Vergabeverfahren lassen sich im Hinblick auf die Verfahrensschritte grob in fünf Schritte gliedern.

In der folgenden Tabelle werden die Umsetzungsfristen und ihre Auswirkungen auf die Praxis – auf Basis der aktuellen Richtlinien – dargestellt. Die genannten Termine stellen die (spätestmöglichen) Fristen dar.

Schritt 1) Bekanntmachung 
Die Bekanntmachung ist bei (EU-weiten) Vergaben im Amtsblatt S der EU (heute TED) zu veröffentlichen. 

Schritt 2) Bereitstellung Vergabeunterlagen 
Die Vergabe- bzw. Teilnahmeunterlagen sind an Bewerber zu übermitteln oder diesen bereitzustellen, die ihr Interesse an der Ausschreibung bekunden. 

Schritt 3) Bieterfragen 
Bei Vergabeverfahren können sich Aufklärungsfragen der Bewerber ergeben, die von Seiten der Vergabestellen (diskriminierungsfrei) beantwortet werden müssen (soweit es sich um sachdienliche Hinweise handelt oder diese kalkulationserheblich sind). Dies kann dazu führen, dass es erforderlich wird, Unterlagen nachzureichen oder geänderte bzw. erweiterte Vergabeunterlagen zur Verfügung zu stellen.

Schritt 4) Angebotsannahme 
Entgegennahme von Angeboten in der von der Vergabestelle vorgegebenen Form unter Wahrung der Vertraulichkeit, der Sicherstellung der Kenntnisnahme von Angebotsinhalten erst nach Angebotsöffnung etc. 

Schritt 5) Bieterkommunikation 
Sowohl im Rahmen der Prüfung und Wertung wie auch nach der Angebotswertung ergeben sich Kommunikationsbedarfe zwischen Vergabestelle und Bieter: von etwaigen Aufklärungsfragen der Vergabestelle an die Bieter oder die Nachforderung von Nachweisen über die Übermittlung der Mitteilungen nach (aktuell) § 101a GWB, Zusage- oder Absagemitteilungen bis hin zum Zuschlag.

 

Vergaberecht, Auftragsrecherche und Angebotsabgabe
Elektronische Vergabe in der Praxis für Bieter

Um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, sind Bieter zunehmend darauf angewiesen, Angebote elektronisch einzureichen. Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche Änderungen die Einführung von E-Vergabe vonseiten der Auftraggeber auf Sie als Bieter zukommen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie gelten und wie Sie das Deutsche Vergabeportal DTVP für die Auftragsrecherche und elektronische Angebotsabgabe in der Praxis erfolgreich einsetzen.

online | Di. 17.09.2024 | 10:00

Diese Veranstaltung richtet sich an:
  • Bieter für Angebotsabgaben öffentlicher Ausschreibungen
  • Einsteiger in die elektronische Vergabe
  • Alle, die ihr Wissen zum Vergaberecht und E-Vergabe in der Praxis erweitern und vertiefen wollen

Weitere Informationen

24. Informationstagung der IHK-GfI
„Unser Antrieb: Ihre Perspektive. Digitalisierung gemeinsam gestalten“ –unter diesem Motto fand am 25. und 26. April 2017 die 24. Informationstagung []
Alle (zwei) Jahre wiederkommen die neuen Schwellenwerte. Die neuen Schwellenwerte finden Sie in diesem Artikel
Die aktuellen EU Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergabe finden Sie in unserem Ratgeber „Relevanz und Höhe der Schwellenwerte“. •    Bauaufträge : []

Kontaktieren Sie uns direkt:

Zum Kontaktformular

Produktberatung
Bieter

0221 / 97 66 8 - 200 beratung@dtvp.de

Produktberatung
Vergabestellen

030 / 37 43 43 - 810 vergabestellen@dtvp.de
DTVP Kundenumfrage Zertifizierung Top Service