Neue EU-Vergaberichtlinien
Die klassischen Vergabeverfahren lassen sich im Hinblick auf die Verfahrensschritte grob in fünf Schritte gliedern.
In der folgenden Tabelle werden die Umsetzungsfristen und ihre Auswirkungen auf die Praxis – auf Basis der aktuellen Richtlinien – dargestellt. Die genannten Termine stellen die (spätestmöglichen) Fristen dar.
Schritt 1) Bekanntmachung
Die Bekanntmachung ist bei (EU-weiten) Vergaben im Amtsblatt S der EU (heute TED) zu veröffentlichen.
Schritt 2) Bereitstellung Vergabeunterlagen
Die Vergabe- bzw. Teilnahmeunterlagen sind an Bewerber zu übermitteln oder diesen bereitzustellen, die ihr Interesse an der Ausschreibung bekunden.
Schritt 3) Bieterfragen
Bei Vergabeverfahren können sich Aufklärungsfragen der Bewerber ergeben, die von Seiten der Vergabestellen (diskriminierungsfrei) beantwortet werden müssen (soweit es sich um sachdienliche Hinweise handelt oder diese kalkulationserheblich sind). Dies kann dazu führen, dass es erforderlich wird, Unterlagen nachzureichen oder geänderte bzw. erweiterte Vergabeunterlagen zur Verfügung zu stellen.
Schritt 4) Angebotsannahme
Entgegennahme von Angeboten in der von der Vergabestelle vorgegebenen Form unter Wahrung der Vertraulichkeit, der Sicherstellung der Kenntnisnahme von Angebotsinhalten erst nach Angebotsöffnung etc.
Schritt 5) Bieterkommunikation
Sowohl im Rahmen der Prüfung und Wertung wie auch nach der Angebotswertung ergeben sich Kommunikationsbedarfe zwischen Vergabestelle und Bieter: von etwaigen Aufklärungsfragen der Vergabestelle an die Bieter oder die Nachforderung von Nachweisen über die Übermittlung der Mitteilungen nach (aktuell) § 101a GWB, Zusage- oder Absagemitteilungen bis hin zum Zuschlag.
Datum: